Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gewerbe und Wohnen an der Uneringer Straße"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö 5

Sach- und Rechtslage

Die Firma immosens GmbH möchte im Bereich der Uneringer Straße auf den nördlichen Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 93 und 440 der Gemarkung Oberalting-Seefeld ein Wohn- und Gewerbebauprojekt realisieren. Das Vorhaben wurde in der letzten Gemeinderatssitzung durch den Vorhabenträger vorgestellt. 

Für die planungsrechtliche Sicherung des Vorhabens muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden, da sich die Teilflächen teilweise im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befinden. Die Firma immosens GmbH hat daher mit Schreiben vom 13.12.2021 einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt (siehe Anlage). Gemäß § 12 Abs. 2 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. 

Der vorhabenbezogene Teil des Bebauungsplanes umfasst die neu zu überplanenden nördlichen Freiflächen auf den Grundstücken Flur Nrn. 93 sowie 440. Darüber hinaus wird der Bebauungsplan um einen nicht vorhabenbezogenen Teil ergänzt, der sich aus den Flächen des Bestandsgebäudes auf Grundstück Flur Nr. 93, der Zufahrt zur Uneringer Straße (Teilfläche von Flur Nr. 440) sowie der Wegeverbindung zur Stampfgasse (Teilfläche von Flur Nr. 122/3) zusammensetzt. Die Einbeziehung des nicht-vorhabenbezogenen Teils ist erforderlich, da beide Bereiche städtebaulich und funktionell zusammenhängen und aufeinander abgestimmt werden sollen.

Als Art der baulichen Nutzung ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) für den Bereich der Mehrfamilienhäuser sowie eines Gewerbegebietes (GE) mit reduzierten Emissionen für den Bereich der bestehenden und neu geplanten gewerblichen Nutzung vorgesehen.

Sitzungsverlauf

Nach intensiver Diskussion des Für und Widers und dem Hinweis der Verwaltung, dass durch den Aufstellungsbeschluss noch keine Festlegungen getroffen werden, wird abgestimmt.

Beschluss 1

1.         Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbe und Wohnen an der Uneringer Straße“ für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 93, 122/3 (TF) und 440, jeweils Gemarkung Oberalting-Seefeld (siehe Anlage).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Beschluss 2

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:56 Uhr