Befestigung der Radwegeverbindung zwischen Wörthsee und Weßling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö 6

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinden Wörthsee und Weßling beabsichtigen den bislang unbefestigten Waldweg zwischen Steinebach und Weßling mittels einer Bitumendecke zu befestigen. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Befahrbarkeit und Alltagstauglichkeit des vor allem von Radfahrern genutzten Weges. 

Da der südlich der S-Bahn-Linie gelegene Waldweg über ein ca. 950 m langes Teilstück auf Seefelder Gemeindegebiet verläuft (siehe Anlage 1), wurde auch die Gemeinde Seefeld gebeten, sich an der Maßnahme zu beteiligen. Betroffen sind die im Eigentum der Gemeinde befindlichen Grundstücke Flur Nrn. 243, 349 und 350 (Teilfläche) sowie ein ca. 30 m langes Teilstück auf dem der Deutschen Bahn gehörenden Grundstück Flur Nr. 248/2, jeweils Gemarkung Meiling. 

Für die Befestigung des Weges ist mit Kosten in Höhe von ca. 30.000 EUR zu rechnen. Hinzu kommen untergeordnete jährliche Kosten für den Winterdienst sowie ggf. für den Unterhalt. Eine konkrete Kostenschätzung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, da noch keine konkreten Angebote vorliegen.

Der Waldweg wird auch von den angrenzenden Grundstückseigentümern zur Abwicklung des Forstverkehrs genutzt. In diesem Zusammenhang hat das Erzbischöfliche Ordinariat München als direkter Anlieger mehrerer Waldgrundstücke mit Schreiben vom 03.02.2022 Bedenken gegen eine Befestigung des Weges vorgebracht (siehe Anlage 2). Es besteht die Gefahr, dass ein mittels Bitumendecke ertüchtigter Weg den Forstmaschinen und Lkw für den Holztransport nicht standhalten könnte. Es wird darum gebeten, für das Teilstück in der Gemarkung Seefeld die Maßnahme nochmals zu überdenken.

Sitzungsverlauf

Es werden die Vor- und Nachteile einer Versiegelung des Weges erörtert.
Positiv werden angeführt: Schaffung neuer interkommunaler Wegebeziehungen, Sicherheit für Fahrradfahrer bei schlechter Witterung und auch im Winter, Zustimmung von Wörthsee bereits vorhanden und Weßling grundsätzlich auch dafür.
Negativ wird gesehen, dass der bei Weitem größte Teil des Weges auf Seefeld entfällt, der Weg aber den Seefeldern kaum einen Nutzen bringt, zumal es bereits fertige Alternativen gibt. Die Kosten für Unterhalt und Verkehrsicherung sind schwer kalkulierbar und es gibt große Bedenken der Forstwirtschaft. Darüberhinaus wird durch die Versiegelung im Wald der Eingriff in die Natur kritisiert.

Gemeinderat Dr. Gasser stellt den Antrag, den Gemeinden Wessling und Wörthsee zu gestatten, die Maßnahme auf eigene Rechnung durchführen zu lassen.

Gemeinderätin Senft ergänzt diesen Antrag durch die Worte „ohne den Einsatz von Bitumen“.

Es wird zunächst über den (weitergehenden) Beschlussvorschlag abgestimmt.

Beschluss 1

1. Der Gemeinderat befürwortet die Befestigung des Waldweges zwischen Steinebach und Weßling mittels Bitumendecke auf den Grundstücken Flur Nrn. 243, 248/2 (Teilfläche), 349 und 350 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Meiling.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahme vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 12

Beschluss 2

  1. Die Verwaltung wird beauftragt der Gemeinden Wörthsee und Weßling eine Gestattung für den Bau und Unterhalt des Weges auf deren Kosten anzubieten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Beschluss 3

  1. Die Verwaltung wird beauftragt der Gemeinden Wörthsee und Weßling eine Gestattung für den Bau und Unterhalt des Weges auf deren Kosten ohne den Einsatz von Bitumen anzubieten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Datenstand vom 17.10.2022 10:56 Uhr