1. Änderung des Bebauungsplanes "Güntering" (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten); Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.04.2021 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Güntering“ (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Überplanung und Neuordnung der bislang unbebauten Freiflächen im Bereich zwischen Günteringer Straße und Hochleiten. Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1981 lässt an dieser Stelle keine städtebaulich sinnvolle und zeitgemäße Bebauung zu. Daher soll im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes ein neues Bebauungskonzept planungsrechtlich gesichert werden, welches den Anforderungen an eine moderne klimafreundliche Bebauung Rechnung tragen kann und eine verträgliche Nachverdichtung und Einfügung in die bauliche Umgebung garantieren soll. Zugleich soll der erhaltenswerte Baumbestand geschützt werden.
Der aktuelle Bebauungsplanentwurf wird in heutiger Sitzung vorgestellt.
Nach Billigung des Bebauungsplanentwurfs kann als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Sitzungsverlauf
Herr 3. Bgm. Dreyer verkündet, dass TOP 3 abgesetzt wird, da zahlreiche Gremiumsmitglieder krankheitsbedingt fehlen. Angesichts des hohen Diskussionsbedarfs, der sich bereits im Vorfeld gezeigt hat, soll eine Beschlussfassung zu einem späteren Zeitpunkt in möglichst vollständiger Runde und nach vorheriger gemeinsamer Beratung (z.B. auf Ebene der geplanten Gemeinderatsklausur) erfolgen.
Datenstand vom 17.10.2022 10:57 Uhr