Verabschiedung des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2022 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 die Empfehlung an den Gemeinderat gegeben, die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit Haushaltsplan und sämtlichen Anlagen, sowie den Finanzplan 2021 bis 2025 zu verabschieden.
Die umfassenden Unterlagen des Haushaltsplanes für das Jahr 2022 werden an die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses (sofern mehrere Personen einer Fraktion angehören dem Fraktionsvorsitzenden bzw. dem zweiten oder dritten Bürgermeister) verteilt und liegen dort für die Gemeinderatsmitglieder zur Einsicht und Beratung vor.
Darüber hinaus kann der Haushaltsplan mit sämtlichen Anlagen für das Jahr 2022 selbstverständlich auch jederzeit in der Kämmerei eingesehen und hinterfragt werden.

Sitzungsverlauf

Nach der Haushaltsrede von Bürgermeister Dreyer danken die Fraktionsvorsitzenden Herrn Spengler und der Verwaltung für das Engagement bei der Aufstellung des Gemeindehaushalts. 
Es wird allseits darauf hingewiesen, dass die Haushaltskonsolidierung das Hauptthema der kommenden Jahre sein wird und dass, neben der Reduzierung der Ausgaben, die Steigerung der Einnahmen dringend angegangen werden muss. Allerdings sind bestimmte Investitionen unumgänglich, da die gemeindlichen Immobilien in die Jahre kommen und ein Sanierungsstau bereits vorhanden ist. Auch die Bürger müssen sich auf höhere Gebühren und Vereine/Institutionen auf geringere Zuwendungen einstellen.

Beschluss 1

1.
Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022



Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 samt Anlagen in der vorliegenden Fassung.









Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(namentl. GRin Gum)

Beschluss 2

2.
Genehmigung des Finanzplanes der Jahre 2021 bis 2025



Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO den Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 in der vorliegenden Fassung.









Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

Datenstand vom 17.10.2022 10:57 Uhr