Die Verwaltung schlägt folgendes Gebührenkonzept vor:
Gebührenpflichtige Zeit: 10.00 – 18.00 Uhr
- bis zu einer Höchstparkzeit von 4 Stunden
je angefangene Stunde 1,00 €
- über 4 Stunden (Tageskarte) 8,00 €
Da die Gebührenpflicht erst ab 10.00 Uhr gilt, gibt es keine „Freistunde“, da diese meist nur für die Frühschwimmer interessant ist und diese vor 10.00 Uhr bereits beim Schwimmen waren. So kann zudem ein Missbrauch der „Freistunde“ vermieden werden.
Eine Jahreskarte kann auf schriftlichen Antrag für einen vergünstigten Preis ausgestellt werden. Diese Ausstellung erfolgt über die Verwaltung oder über das Handyparksystem. Eine Differenzierung, ob der Antragsteller Seefelder ist oder nicht, kann beim Handyparksystem nicht stattfinden. Es sollten nicht mehr als 100 Jahreskarten ausgegeben werden.
Folgende Darstellung zeigt den zu erwartenden Umsatz innerhalb eines Jahres bei o.g. Gebühren. Gerechnet wird zum einen bei 5 Monaten (ca. 150 Tage) mit 24 so warmen Tagen, dass Tagestickets gezogen werden und mit 40 durchschnittlichen Tagen an denen maximal 4,00 € pro Tag bezahlt werden.
24 Tage x 8,00 € x 200 Stellplätze = 38.400 €
40 Tage x 4,00 € x 200 Stellplätze = 32.000 €
Der durchschnittliche Jahresumsatz könnte also bei 70.000 € liegen. Die Anschaffungskosten der Parkscheinautomaten liegt bei etwa 60.000 €. Ab dem zweiten Jahr hätte die Gemeinde Seefeld nach Abzug von Personal-, Wartungs-, Unterhalts- und Überwachungskosten (insgesamt etwa 10.000 €) Einnahmen in Höhe von etwa 60.000 €. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn Jahreskarten ausgestellt werden.
Beispielrechnung (200 freie Parkplätze, 150 davon werden ohne Jahreskarte beparkt):
24 Tage x 8,00 € x 150 Stellplätze = 28.800 €
40 Tage x 4,00 € x 150 Stellplätze = 24.000 €
Ca. 100 ausgegebene Jahreskarten pro Jahr á 50 Euro: 5.000 €
Ergibt Jahresumsätze von knapp 58.000 € und einen Gewinn nach Abzug von Personal-, Wartungs-, Unterhalts- und Überwachungskosten (etwa 10.000 €) von etwa 48.000 € pro Jahr.
Folgend eine Aufstellung der Gebührenverordnung der Gemeinde Wörthsee und der Gebührensatzung der Gemeinde Inning zum Vergleich. Da dies unsere Nachbargemeinden sind, sollte sich Seefeld gebührentechnisch daran orientieren.
Gebührensatzung der Gemeinde Wörthsee:
§ 2
(1)
Die Benutzungsgebühr beträgt auf den Parkplätzen mit Parkscheinautomat in der Zeit von 8 bis 20 Uhr
a) 1 Stunde Frei
b) bis 2 Stunden 2,00 €
c) bis 4 Stunden 4,00 €
d) ab 4 Stunden (Tageskarte) 8,00 €
(2)
Für den Parkplatz am Rathaus und in der Wörthseestraße können ausnahmsweise, auf schriftlichen Antrag bei der Rathausverwaltung, fahrzeugbezogene Jahreskarten erworben werden. Die Gebühr beträgt einmalig 300,00 €. Auch für unter dem Jahr erworbene Karten wird die Jahresgebühr fällig. Bei Fahrzeugwechsel unter dem Jahr wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.
Parkgebührenverordnung der Gemeinde Inning:
§ 2
Gebührenpflicht in Bereichen, in denen das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen nur mit gültigem Parkschein zulässig ist, besteht täglich von 10.00 bis 20.00 Uhr
§ 3
Die Gebühren werden wir folgt festgesetzt:
- Bis zu einer Parkzeit von 1 Stunde 1,00 €
- Über 1 Stunde bis 4 Stunden je angefangene Stunde 1,50 €
- Über 4 Stunden (Tageskarte) 8,00 €