Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Alte Hauptstraße Hechendorf; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2022 ö 6

Sach- und Rechtslage

In seiner Sitzung vom 18.01.2022 hat der Gemeinderat die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 83/7 und 83/5, jeweils Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee, befürwortet. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. 

Anlass der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Alte Hauptstraße Hechendorf“ ist der Antrag des Eigentümers des bislang unbebauten Grundstücks Flur Nr. 83/7 der Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee (Alte Hauptstraße 20d) auf Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung. 

Ziel der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB („Ergänzungssatzung“) ist eine verträgliche Verschiebung der Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich in Richtung Westen, um somit eine Genehmigungsfähigkeit für das Bauvorhaben in der für den Bauherrn „optimierten Variante“ zu ermöglichen. Dabei sind insbesondere die Belange des Ortsbildes und der Nachbarn besonders zu berücksichtigen. Mit geringfügiger Erweiterung des Innenbereichs kann eine Freihaltung des Vorgartenbereichs und eine verbesserte Belichtung des Vorhabens auf dem Grundstück Flur Nr. 83/7 ermöglicht werden. Zusätzlich einbezogen wird das benachbarte Grundstück Flur Nr.83/5. 

Nach Fassung des formellen Aufstellungsbeschlusses und Billigung des bereits vorliegenden Satzungsentwurfes kann als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen. 

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung stellt den Satzungsentwurf vor. Auf Nachfrage aus dem Gremium, wer für die Ausgleichsmaßnahmen (Baumpflanzungen) zuständig sei und hierfür aufkommen müsse, erläutert die Verwaltung, dass dies – ebenso wie die Übernahme der anfallenden Planungskosten – Sache des Antragstellers sei.

Beschluss

1.         Der Gemeinderat beschließt, für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 83/7 und 83/5, jeweils Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Alte Hauptstraße Hechendorf“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen. 

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.         Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Alte Hauptstraße Hechendorf“ in der Fassung vom 15.03.2022.

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:57 Uhr