Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs, Herrsching und Weßling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2022 ö 7

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 65 „Hennenbühel“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 18.05.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 65 „Hennenbühel, südlicher Ortsrand an der Herrschinger Straße im Gemeindeteil Frieding“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine moderate Ortsabrundung mit vier Wohnhäusern am südlichen Ortsausgang von Frieding im Bereich der Herrschinger Straße geschaffen werden.

Mit Schreiben vom 14.02.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterberg Süd“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 14.12.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterberg Süd, westlich des Dr.-Mayr-Weg im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine moderate Nachverdichtung durch zwei Wohnhäuser am Dr.-Mayr-Weg in Erling geschaffen werden.

Mit Schreiben vom 14.02.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Herrsching: Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Breitbrunn

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 07.06.2021 beschlossen, für den Bereich südlich der Wörthseestraße und östlich der Herrschinger Straße in Breitbrunn eine Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung aufzustellen. 

Ziel und Zweck der Satzung soll sein, auf dem nördlichen Teil des Grundstücks Flur Nr. 418, welcher derzeit dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen ist, ein weiteres Baurecht zu ermöglichen und darüber hinaus den im Zusammenhang bebauten Ortsteil durch Klarstellung zu definieren. Für die Einbeziehungsfläche sollen einzelne Festsetzungen zur Regulierung der Höhenentwicklung (Wandhöhe, Firsthöhe) getroffen werden.

Mit Schreiben vom 15.02.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter u. Verwaltungen / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


Gemeinde Herrsching: Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Seemoosweg“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 48 „nördlich der Pilsenseestraße und westlich des Seemoosweges“ i. d. Fassung vom 11.01.1999 aufzuheben. 

Ziel der Aufhebung ist, dass die bauliche Entwicklung im Bereich nördlich der Pilsenseestraße und westlich des Seemoosweges künftig nach § 34 BauGB erfolgen soll.

Mit Schreiben vom 21.02.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter u. Verwaltungen / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Wohngebiet Schulstraße – sozialgerechtes Wohnen“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 14.07.2020 beschlossen, für den Bereich des Grundstücks Flur Nr. 327 der Gemarkung Weßling einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. 

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern im Bereich der Schulstraße in Weßling. In den zwei dreigeschossigen Wohngebäuden sollen insgesamt ca. 24 neue Wohnungen für sozialgerechtes Wohnen untergebracht werden.

Mit Schreiben vom 18.02.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Beschluss

Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 65 „Hennenbühel“

Die Gemeinde Seefeld nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Hennenbühel, südlicher Ortsrand an der Herrschinger Straße im Gemeindeteil Frieding“, zur Kenntnis. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.  


Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterberg Süd“

Die Gemeinde Seefeld nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Klosterberg Süd, westlich des Dr.-Mayr-Weg im Gemeindeteil Erling“, zur Kenntnis. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.  


Gemeinde Herrsching: Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Breitbrunn

Die Gemeinde Seefeld nimmt die Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für den Bereich südlich der Wörthseestraße und östlich der Herrschinger Straße, Gemarkung Breitbrunn, zur Kenntnis. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.


Gemeinde Herrsching: Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Seemoosweg“

Die Gemeinde Seefeld nimmt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 48 „nördlich der Pilsenseestraße und westlich des Seemoosweges“ zur Kenntnis. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.


Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Wohngebiet Schulstraße – sozialgerechtes Wohnen“

Die Gemeinde Seefeld nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Schulstraße – sozialgerechtes Wohnen“ zur Kenntnis. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.  
  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:57 Uhr