Einverständniserklärung zur Nutzung gemeindlicher Grundstücke für Start, Landung und Überflug der DB Sicherheit GmbH mittels Multicopter (Drohne)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2022 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Die DB Sicherheit GmbH, setzt seit Anfang 2022 einen Multicopter Typ: „DJI Mavic 2 Enterprise Dual“ als Drohne ein. 

Bei den Flügen werden die Auflagen aus der EU-Drohnenverordnung sowie LuftVG und LuftVO eingehalten. Zudem wird der Flug nur per Thermalbild ohne Aufzeichnung durchgeführt (aufgrund interne Datenschutzauflagen). Alle Fernpiloten sind ausgebildet und haben die Prüfung vom Luftfahrtbundesamt zum Fernpilotenzeugnis A1/A3 und A2 erfolgreich abgelegt.

Der Multicopter wird eingesetzt zur Aufklärung von Straftaten, Überwachung von Streckenabschnitten, Abstellanlagen und nach Anforderung von BOS-Organisationen (Bundespolizei und Notfallmanagement Bahn). Der Einsatz des Multicopter erfolgt im gesamten S-Bahnnetz München kurzfristig, da es sich als Einsatzmittel eines Einsatzteams handelt. Dadurch ist die Beantragung von einzelnen Flügen nicht möglich. 

Im Bereich der DB Netz AG und weiteren Konzernbereichen besteht die grundsätzliche Zustimmung zu Start- und Landung sowie Überflug. In manchen Situationen wäre es jedoch sicherer den Start und die Landung von öffentlichem Grund (beispielsweise von einem Gehweg/Grünfläche) aus durchzuführen. Laut Drohnenverordnung ist hierfür jedoch die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich.

Die DB Sicherheit GmbH fragt deshalb die Einverständniserklärung der Gemeinde Seefeld für Start, Landung und Überflug im Bereich der gemeindlichen Grundstücke entlang der S-Bahnlinie an. Es handelt sich nicht um luftrechtliche Erlaubnis. Zu Beeinträchtigungen kommt es nicht, da auch mit Zustimmung, die Sicherheitsabstände zu Unbeteiligten eingehalten werden müssen und im Zweifel der Start verschoben oder nicht durchgeführt wird.

Anlage:

- Vordruck Einverständniserklärung

Sitzungsverlauf

Das Gremium diskutiert, ob die Drohnen der DB erkennbar gekennszeichnet sind und ob die Verwaltung bei den Nachbargemeinden bezüglich dem Umgang mit der Angelegenheit angefragt hat. Die Nachbargemeinden wurden nicht angefragt. 

Es wird angemerkt, dass der von der DB als zum Einsatz vorgsehene Drohnentyp „Multicopter DJI Mavic 2 Enterprise Dual“ über die technischen Voraussetzungen für Echtbildaufnahmen, ergänzend zu den Thermalbilder verfügt. Darum wird die Verwaltung beauftragt, die Einverständniserklärung mit der DB so anzupassen, dass die Einverständniserklärung sich nur auf Thermalbilder bezieht, abgesehen von begründeten Notfällen. Es soll der Hinweis aufgenommen werden, dass die Drohnen als zur DB zugehörig kenntlich zu machen sind.

Beschluss

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Einverständniserklärung mit der DB Sicherheit GmbH für Start, Landung und Überflug im Bereich der gemeindlichen Grundstücke entlang der S-Bahnlinie mittels eines Multicopters (Drohne) unter der Auflage der Einhaltung der EU-Drohnenverordnung, LuftVG, LuftVO und datenschutzrechtlicher Bestimmungen seitens des Berechtigten zu unterzeichnen. Dies gilt mit dem Vorbehalt, dass die Einverständniserklärung auf Thermalbilder beschränkt ist. Überflüge mit Echtbildaufnahmen sind nur in begründeten Notfällen zulässig. Die Verwaltung soll der DB vorschlagen, die Drohnen erkennbar zu kennzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:57 Uhr