Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 der Gemeinde Seefeld; Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung gem. Art.102 Abs.3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö 3

Sach- und Rechtslage

Die Prüfung des Haushaltsjahres 2018 erfolgte in der Zeit vom 27.07.2021 bis 03.03.2022.
Die vollständige Durchsicht der Unterlagen wurde in den Räumen der Verwaltung durchgeführt. Hierzu standen alle Unterlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Verfügung.
Die in den jeweiligen Sitzungen aufgetretenen Fragen wurden von der Verwaltung erläutert. Es gibt somit keine offenen Prüfungsbeanstandungen mehr.
Der Prüfungsbericht wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 03.03.2022 einstimmig verabschiedet.
Dem Gemeinderat wird die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 und die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung empfohlen.

Sitzungsverlauf

Der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende Herr Dr. Gasser erläutert die Feststellung der Jahresrechnung 2018 und bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern und der Verwaltung für die sehr gute Zusammenarbeit.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließ die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde 2018 mit dem in der Anlage beigefügten Ergebnissen gem. Art.102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt dem Ersten Bürgermeister und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2018, unter Bezugnahme auf die festgestellte Jahresrechnung 2018 für die Gemeinde und den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung, die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Abstimmung ohne Bürgermeister Kögel (Art. 49 GO).

Datenstand vom 17.10.2022 10:59 Uhr