Parkraumbewirtschaftung durch Parkscheinautomaten - überarbeitetes Gebührenkonzept
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 03.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung vom 15.03.2022 wurde nachfolgendes Gebührenkonzept beschlossen:
Gebührenpflichtige Zeit: 10.00 – 18.00 Uhr
- bis zu einer Höchstparkzeit von 4 Stunden je angefangene Stunde 1,00 €
- über 4 Stunden (Tageskarte) 8,00 €
- 1 Freistunde
In der Nachbearbeitung stellte sich mit diesem Konzept heraus, dass eine Tageskarte von 8,00 € für eine maximale Zeit von 7 Stunden genutzt werden kann und somit keine Ermäßigung darstellt.
Das Tagesticket soll auf die Besucher attraktiv wirken und Einnahmen sollen hierdurch generiert werden. Zudem wurde beschlossen, dass eine Freistunde angeboten werden soll.
Von der „Freistunde“ rät die Verwaltung weiterhin ab, da es ein Leichtes ist von den Badeplätzen wegzugehen und kurz am Parkscheinautomat ein neues Freiticket zu ziehen. Diesem Missbrauch kann man ohne Ausgabe eines „Freitickets“ vorbeugen. Wer wirklich nur kurz zum Schwimmen gehen möchte, zahlt pro Stunde nur einen Euro.
Des Weiteren sollte noch festgesetzt werden, dass die Parkgebühren nur von Mai bis September jeden Jahres erfolgen sollen.
Sitzungsverlauf
In Bezug auf den Zeitraum der Gebührenpflicht und den maximalen Tagessatz werden vom Entwurf abweichende Festlegungen diskutiert. Schließlich wird ein Antrag gestellt, die gebührenpflichtige Zeit auf 10 Uhr bis 18 Uhr zu verkürzen und den Höchstbetrag auf 6 Euro zu deckeln.
Beschluss
Folgende Konditionen für die Parkscheinautomaten werden festgesetzt:
Gebührenpflichtige Zeit: 10.00 – 18.00 Uhr (von Mai bis September)
- Bis zu einer Höchstparkzeit von 4 Stunden
je angefangene Stunde 1,00 €
- über 4 Stunden (Tageskarte) 6,00 €
Es wird keine Freistunde angeboten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6
Datenstand vom 17.10.2022 11:00 Uhr