Kommunale Ausschreibung Strom- / Ökostrom Bündelausschreibung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2022 ö 1

Sach- und Rechtslage

Am 18.12.2012 wurde in der Gemeinderatssitzung grundsätzlich beschlossen, dass die Gemeinde eine Ausschreibung für Ökostrom mit klimaschutzrelevanten Kriterien durchführt. Um Kosten zu sparen, lassen mehrere Gemeinden und Verbände im Landkreis Starnberg und im Kreis München deshalb zeitgleich durch eine Kanzlei ausschreiben. Diese Bündelausschreibung ist derzeit eine sehr komplexe und zeitaufwendige Maßnahme, da die Marktsituation bedingt durch z.B. Corona oder den Ukraine-Krieg sehr volatil ist und ein sehr hohes Risiko für die Lieferanten darstellt. 

Die Stromlieferverträge der Gemeinde müssen Anfang 2023 neu ausgeschrieben werden, da uns genau aus diesem Grunde der bisherige Lieferant (Gemeindewerke Oberhaching) den Stromliefervertrag gekündigt hat. Nach einer festen Laufzeit von 2 Jahren (Beginn: 01.01.20) waren jeweils 1-jährige Laufzeitverlängerungen als Option möglich. Eine Option wurde für das Jahr 2022 in Anspruch genommen. Für ein mögliches weiteres Jahr wurde der Vertrag gekündigt.  
Nachdem wir bei der letzten Ausschreibung mit dem Ingenieurbüro Specht sehr positive Erfahrungen gemacht haben und es den gewünschten Erfolg gebracht hat (günstige Preise, Bezug von qualifiziertem Ökostrom), schlägt die Verwaltung vor, wieder mit diesem Ingenieurbüro und in ähnlicher Form auszuschreiben.
Bereits einige Gemeinden und Körperschaften der letzten Bündelausschreibung im Landkreis und im Kreis München haben sich wieder für das Ingenieurbüro Specht entschieden. Somit könnten wir uns ebenfalls einer Bündelausschreibung anschließen. Die Höhe der Kosten belaufen sich wie beim letzten Mal auf ca. 1.500.- € - 2.000.- €. In den Kosten sind sämtliche Sach- und Nebenkosten enthalten. 
Da die Ökostromausschreibungen immer zahlreicher werden ist der gewünschte Effekt einer Verknappung des Angebotes und damit der Entwicklung eines Eigenwertes von ökologisch sinnvoll produziertem Strom eingetreten. Da die Marktsituation, wie oben beschrieben, derzeit starken Schwankungen unterliegt sollte eine Ausschreibung daher möglichst kurzfristig durchgeführt werden, um ausreichend Kapazitäten zu einem guten Preis sichern zu können. Deshalb ist es wichtig frühzeitig den Auftrag zur Ausschreibung an das Ingenieurbüro Specht zu erteilen, damit diese der Marktsituation angepasst eine Ausschreibung durchführen können.
Nach der Festlegung der Rahmenbedingungen und der Beschaffungsstrategie sowie der genauen Definition der Stromqualität findet die Festlegung von inhaltlichen Vorgaben für die Leistungsbeschreibung und dem abzuschließenden Liefervertrag statt. Dies beinhaltet dann auch die Fixierung der Stromqualität und der Preisbildungsregeln. Dies erfolgt durch das Ingenieurbüro Specht.
Mit Bewertung der vorliegenden Daten lässt sich dann auch ein Rückschluss auf Einsparpotenziale bei den Netznutzungsentgelten ermitteln und andererseits eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Energiepreise durchführen.
Diese Betrachtung und Ermittlung erfolgt durch das Ingenieurbüro Specht, sowie eine durchgehende Betreuung über die gesamte Laufzeit (diese Kosten sind ebenfalls inklusive).

Beschlussantrag:

1.        Der Bürgermeister wird beauftragt, den Strombedarf der Gemeinde Seefeld für den Zeitraum ab 01.01.2023 auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen und zwar in Kooperation mit anderen Körperschaften (Bündelausschreibung). 
2.        Es wird Strom aus 100 % erneuerbaren Energien, voraussichtlich aus neuen Anlagen und neuen Bestandsanlagen mit kaufmännisch bilanzieller Direktlieferung ausgeschrieben. Die Einzelheiten, auch bezüglich der Vertragslaufzeit, werden durch die an der Bündelausschreibung teilnehmenden Körperschaften gemeinsam festgelegt. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Einzelheiten festzulegen.

3.        Das Ingenieurbüro Specht wird mit der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sowie der Zuschlagserteilung beauftragt. Der Zuschlag ist auf das, für die Gemeinde Seefeld wirtschaftlichste Angebot – entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und wie in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben – zu erteilen.


Begründung

Beschlussantrag zu 1.:
Durch die Ausschreibung des Stroms zur Versorgung der kommunalen Liegenschaften zusammen mit anderen Kommunen soll ein Bieterwettbewerb mit preissenkender Wirkung erzeugt werden. Zudem sollen durch die Bündelung der Nachfrage günstigere Preise erzielt und der Verwaltungsaufwand für die, an der Bündelausschreibung teilnehmenden Kommunen, bei der Strombeschaffung gesenkt werden.
Der Strombedarf soll mit Liefertermin ab dem 01.01.2023 ausgeschrieben werden. 

Beschlussantrag zu 2.:
Das Ziel der Ökostromausschreibung ist – im Rahmen der energiewirtschaftlichen Möglichkeiten – einen zusätzlichen Umweltnutzen zu erzeugen bzw. einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Gleichzeitig soll die Abgabe von wirksamen Angeboten gewährleistet und die finanziellen Belastungen für die Ausschreibungsteilnehmer kalkulierbar sein. Neben dem angebotenen Gesamtpreis soll auch das Anlagenalter der Stromerzeugungsanlagen als Zuschlagskriterium berücksichtigt werden. Um die Ausschreibung insbesondere für kleinere Ökostromanbieter attraktiver zu gestalten und um die Abgabe von wirksamen Angeboten zu gewährleisten, werden Vorgaben zweckdienlich angepasst. Hierzu gehört etwa eine höhere Anrechnungsquote für regenerativen Strom aus älteren Erzeugungsanlagen. 
Die Ausschreibungsunterlagen für qualifizierte Ökostromausschreibungen sind inhaltlich komplex und umfangreich. Es besteht daher die Möglichkeit, dass kein oder kein wirksames Angebot abgegeben wird. Durch Aufnahme des Nebenangebots für konventionellen Strom wird sichergestellt, dass die Ausschreibung auch in diesen Fällen mit einem Zuschlag beendet werden kann. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass aufgrund des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs für eine Ausschreibung keine erneute Ausschreibung mit Stromlieferung zum 01.01.2023 durchgeführt werden kann.     

Beschlussantrag zu 3.:
Eine Bevollmächtigung der ausschreibenden Stelle zur Entscheidung über die Zuschlagserteilung ist aus folgenden Gründen sinnvoll:
Nach Abgabe der Angebote müssen diese ausgewertet und über die Annahme des wirtschaftlichsten Angebotes entschieden werden. Anschließend werden alle Bieter über das Ergebnis informiert. Nach einer vom Vergaberecht zwingend vorgeschriebenen Mindestfrist von 10 Tagen kann dann der Zuschlag erfolgen (sog. Binde- und Zuschlagsfrist). 
Während des Zeitraums zwischen Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung sind die Bieter an ihre Angebote gebunden. Änderungen der Beschaffungspreise während dieses Zeitraums stellen für die Bieter ein finanzielles Risiko dar, welches regelmäßig durch Aufschläge auf den Angebotspreis ausgeglichen wird. Um ein möglichst günstiges Angebot zu erhalten, ist es daher erforderlich, die Bindefrist für die Bieter im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben so kurz wie möglich zu halten. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots durch die ausschreibende Stelle erfolgt ausschließlich anhand der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Zuschlagskriterien. Ein Ermessensspielraum besteht nicht. Insofern sollte der lediglich formale Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot von der ausschreibenden Stelle erteilt werden können.  

Sitzungsverlauf

Der Tagesordnungspunkt wird ausführlich diskutiert. Insbesondere wird angemerkt, ob es denn  derzeit aufgrund erhöhter Energiekosten durch den Ukraine-Krieg und der Nachwirkungen von Corona überhaupt notwendig ist zertifizierten (qualifizierten) Ökostrom auszuschreiben. Es wird darum gebeten, dem ausschreibenden Ingenieurbüro mitzuteilen, dass auch „normaler“ Ökostrom akzeptiert werden würde. 
Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

Beschluss

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Strombedarf der Gemeinde Seefeld für den Zeitraum ab 01.01.2023 auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen und zwar in Kooperation mit anderen Körperschaften (Bündelausschreibung). 
2. Es wird Strom aus 100 % erneuerbaren Energien, voraussichtlich aus neuen Anlagen und neuen Bestandsanlagen mit kaufmännisch bilanzieller Direktlieferung ausgeschrieben. Die Einzelheiten, auch bezüglich der Vertragslaufzeit, werden durch die an der Bündelausschreibung teilnehmenden Körperschaften gemeinsam festgelegt. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Einzelheiten festzulegen.

3. Das Ingenieurbüro Specht wird mit der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sowie der Zuschlagserteilung beauftragt. Der Zuschlag ist auf das für die Gemeinde Seefeld wirtschaftlichste Angebot – entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und wie in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben – zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 11:01 Uhr