Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Alte Hauptstraße Hechendorf"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.2022 beschlossen, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Alte Hauptstraße Hechendorf“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen.
Ziel der Satzung ist eine geringfügige ortsverträgliche Verschiebung der Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich auf den Grundstücken Flur Nrn. 83/5 und 83/7, jeweils Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee, um dort eine bessere Bebaubarkeit zu ermöglichen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 15.03.2022 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 25.03.2022 bis zum 26.04.2022 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.03.2022 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 26.04.2022 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Alte Hauptstraße Hechendorf“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.
Beschluss
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 24.05.2022). Die Abwägung vom 24.05.2022 ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Der Gemeinderat beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Alte Hauptstraße Hechendorf“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 24.05.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Satzungsbeschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Alte Hauptstraße Hechendorf“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.10.2022 11:01 Uhr