Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Wörthsee
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in seiner Sitzung am 26.01.2022 beschlossen, für eine Teilfläche des Grundstücks Flur Nr. 507 der Gemarkung Steinebach den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 81 „Sondergebiet Energiezentrale und PoP-Gebäude südlich der Straße Zum Kuckucksheim“ aufzustellen.
Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet südlich der Straße „Zum Kuckucksheim“ ist die Errichtung einer Energiezentrale (Biomasseheizwerk), mit der zukünftig die umgebenden Einrichtungen (u.a. Lebensmittelmarkt, Genossenschaftswohnen, Kindergarten) versorgt werden sollen.
Mit Schreiben vom 28.04.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Verwaltung aktuell / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Beschluss
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 81 „Sondergebiet Energiezentrale und PoP-Gebäude südlich der Straße Zum Kuckucksheim“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.10.2022 11:01 Uhr