1. Gemeinde Inning: 12. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Weiher“
Der Gemeinderat der Gemeinde Inning a. Ammersee hat am 27.07.2021 beschlossen, die 12. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Weiher“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist es, die geplante Erweiterung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes in Anlehnung an bereits erfolgte baurechtliche Änderungen im umliegenden Gewerbegebiet „Am Weiher“ im Nordwesten des Ortsteils Inning zu ermöglichen.
Mit Schreiben vom 07.06.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning a. Ammersee (www.inning.de) unter Aktuelles / Rathaus / Bebauungspläne eingesehen werden.
2. Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Kreutweg 12, 14, 16 und 16a“
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 23.10.2019 beschlossen, für den Bereich der Parzellen 546/2, 546/9, 546/10, 546/11 und 546/12, Gemarkung Oberpfaffenhofen, den Bebauungsplan „Kreutweg 12, 14 ,16 und 16a“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.
Anlass der vorliegenden Planung ist ein Antrag für ein Bauvorhaben im Bereich des Kreutwegs. Dieser sieht eine zusätzliche Doppelhausbebauung im vorderen Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 546/2 und 546/9 vor. Das städtebauliche Ziel der Gemeinde Weßling ist es, die vorhandene Gestalt des Quartiers zu sichern, das Ortsbild zu wahren und eine Nachverdichtung zu steuern.
Mit Schreiben vom 03.06.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.