Tektur EDEKA-Supermarkt; Bauort: Fl.Nr.223/2,222, 222/3,221,221/3, Hauptstraße 40 in Seefeld; Bauntrag-Nr.82/2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.01.2022 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  • Fl.Nr.223/2, 222, 223/3, 221, 221/3, Hauptstraße 40 in Seefeld

Planungsrechtliche Grundlage:

  • Vorhabenbezogener B-Plan „Einkaufsmarkt Seefeld“

Baubeschreibung:

  • Gegenstand der Tektur ist der Einbau einer Kühlanlage mit Außenverflüssiger, einer Klimaanlage und eines Lüftungsgeräts im rückwärtigen, d.h. straßenabgewandten Teils des Bestandsbaus.
  • die Montage erfolgt als Wandmontage; zusätzlich wird eine frei auskragende Gitterrosteinfassung angebracht.
  • Abmessungen der Gitterrosteinfassung: 2,65 m Tiefe, Höhe 2,04 m und Breite 20,83 m
  • die bestehenden vier rückwärtigen Fenster werden zugemauert. 
  • für die Kühlanlage wird ein Lärmpegel von 40dbA (Schaldruckpegel in 5 m zum Gerät) angegeben.
  • Die Anlagen sind technischer Teil des Einkaufsmarktes als Sonderbau und somit auch nach den Vorschriften für Sonderbauten zu prüfen.
  • die Baugrenze wird um ca. 0,65 m auf einer Breite von ca. 12,00m durch einen Teil der technischen Anlagen überschritten. 

Baurechtliche Beurteilung:

  • Die Anlage sind technischer Teil des Einkaufsmarktes als Sonderbau und somit auch nach den Vorschriften für Sonderbauten zu prüfen. Das Landratsamt Starnberg, Untere Immissionsschutzbehörde, übernimmt daher insbesondere die Prüfung der schaltechnischen Zulässigkeit.
  • Der B-Plan enthält keine Festsetzungen zu schalltechnischen Richtwerten
  • In den schallschutztechnischen Gutachten zum B-Plan wurde festgestellt, dass das Gebiet im Geltungsbereich (drei Wohnungen) hinsichtlich der Immissionsgrenzwerte analog eines Mischgebietes zu behandeln ist. Für ein Mischgebiet gelten folgende Grenzwerte: tags 60dbA und nachts 45 dbA. 
  • Für das umliegende allgemeine Wohngebiet gelten die Grenzwerte von tags 55 dbA und nachts 40 dbA
  • Die Grenzwerte werden von den geplanten technischen Anlagen eingehalten, vorbehaltlich einer weiteren Prüfung durch die Untere Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt in Starnberg.
       Die teilweise Überschreitung der Baugrenze kann vorliegend aufgrund der geringen Tiefe der Überschreitung als zulässig aufgrund eines insgesamt untergeordnetes Bauteils nach § 23 Abs.3 Satz 2 BauNVO bewertet werden.

Anlagen:

  • Eingabepläne

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 15.12.2021 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Sitzungsverlauf

Es ergeht der Hinweis an das Landratsamt Starnberg, das Vorhaben hinsichtlich der Schallimmissionen der technischen Anlagen im Hinblick auf die Wohnnutzungen im Geltungs-bereich des Bebauungsplans und außerhalb davon im allgemeinen Wohngebiet bitte zu prüfen, insbesondere ob eine Einhausung der Anlagen sinnvoll und technisch machbar ist.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 15.12.2021 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2022 10:07 Uhr