Baugrundstücke:
- Fl.Nrn.201 und 202 in Seefeld
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 30 BauGB iVm. Bebauungsplan Ortsmitte
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Errichtung von zwei unterirdischen Technikräumen für die Niederspannungs-hauptverteilung im Anschluss an die Tiefgarage:
Die Technikräume werden in den Abmessungen 4,51 m x 9,40 m im Anschluss und begehbar durch einen Flur, im Anschluss an die Tiefgarage errichtet. Sie sind erdüberschüttet und treten nur mit der Außenwand, die aus betonpfählen besteht straßenseitig hervor (vgl. Ansichten). Sie befinden sich unproblematisch innerhalb der Baugrenze.
-Errichtung eines Gesamtcontaineraggregats als Notstromdiesel im straßenseitigen Grundstücksbereich:
Der Notstromdiesel ist ein Container in den Abmessungen 9,12 m x 2,44 m. Er ist zwischen dem erhöhten Wenderondell im Eingangsbereich und der Straße geplant. Damit sich die Ansicht straßenseitig besser ins Ortsbild einfügt, wird eine Holzfassade geplant. Über die Holzverkleidung hinaus ragt aus technischen Gründen ein Abgasrohr.
Der Notstromdiesel war ursprünglich neben dem Einfahrtsbereich zum Technikhof, neben dem Kriegerdenkmal geplant. Diese Fläche ist jedoch teilweise als Grünfläche/Parkfläche im Bebauungsplan festgesetzt. Eine Befreiung wurde seitens des Landratsamtes wegen der Verletzung der Grundzüge der Planung abgelehnt. Daher war der Immobilenverband Klinik Seefeld gezwungen einen neuen Standort zu suchen.
Der Standort liegt innerhalb der festgesetzten Baugrenze.
Baurechtliche Beurteilung:
- Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans ein.
-Es handelt sich um einen Sonderbau; daher kann keine Genehmigungsfreistellung nac Art.58 BayBO erfolgen
Anlagen:
- Eingabepläne