Tektur zur Errichtung eines Einfamilienhauses- hier: Änderung einer Ferienwohnung in Wohnnutzung; Bauort: Fl.Nr.61, Uneringer Straße 2 in Seefeld; Bauantrag-Nr.19/2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 21.06.2022 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Die Errichtung des Einfamilienhauses mit Ferienwohnung wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom 06.10.2020 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

Das Bauvorhaben wurde inzwischen realisiert. Die Baumaßnahmen sind weitestgehend abgeschlossen. Ebenfalls die Herstellung eines Gehweges an der Uneringer Straße auf dem Baugrundstück. Die Verwaltung bereitet nach einem Ortstermin vom 07.06.2022 die Eintragung einer Dienstbarkeit zur Sicherung des Gehweges in gutem Einvernehmen mit dem Bauherrn vor.

Der Bauherr beantrag mit der vorliegenden Tektur das gemeindliche Einvernehmen zur Änderung der Art der Nutzung hinsichtlich der bisher genehmigten Ferienwohnung in eine dauerhafte Wohnung. Hintergrund ist, dass mit Abschluss der Bauarbeiten ein weiterer Stellplatz hergestellt werden konnte, weil der Verlauf des Gehwegs endgültig festgelegt wurde. Die erste Wohneinheit hat eine Wohnfläche von 71,51 m². Die Zweite Wohneinheit 138,37 m². Somit wären nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde 3,5 Stellplätze erforderliche. Es werden vier Stellplätze nachgewiesen. 

Anlagen:

-Lageplan

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 12.05.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 12.05.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.08.2022 13:44 Uhr