Vorhabenbezogener Bebauungsplan "BRK-Kombigebäude Seefeld"; Billigungsbeschluss und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.01.2022 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „BRK-Kombigebäude Seefeld“ aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert (10. Änderung – Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße). 

Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung eines neuen zweigeschossigen Gebäudes für den Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes an der Ulrich-Haid-Straße in Seefeld. Dort soll die Wache des HvO Seefeld („Helfer vor Ort“) sowie ein Teil des BRK-Katastrophenschutzes und die mobile Wasserwacht-Schnell-Einsatzgruppe (SEG) untergebracht werden. Darüber hinaus sollen im Erdgeschoss die mit der Hauptnutzung verbundenen Aufenthalts-, Schulungs-, Lager- und Technikräume entstehen. Im Obergeschoss ist die Errichtung von insgesamt sieben BRK-Dienstwohnungen geplant. Nähere Regelungen hierzu werden auf Ebene des noch abzuschließenden Durchführungsvertrages getroffen. 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der zugrundeliegende Vorhaben- und Erschließungsplan werden vom Vorhabenträger in der heutigen Sitzung vorgestellt.

Sitzungsverlauf

Es wird über Vor- und Nachteile einer Satteldach- oder Flachdachkonstruktion diskutiert. Aus städtebaulicher Sicht wäre ein Satteldach zu bevorzugen, aus ökonomischen und energetischen sowie aus Gründen der Regenwasserrückhaltung hingegen wäre ein Flachdach vorteilhafter. Bei Ausführung mit Flachdach müsste die PV-Anlage in aufgeständerter Form erfolgen, wobei negative optische Auswirkungen laut Vorhabenträger nicht zu erwarten seien, da die gesamte Konstruktion komplett hinter der Attika verschwinden würde und somit nicht sichtbar sei. Im Zuge des weiteren Verfahrens soll dies genauer untersucht und geprüft werden. 

Hinsichtlich der Dienstwohnungen soll die Möglichkeit der Einräumung und Sicherung eines Belegungsrechtes zugunsten der Gemeinde geprüft werden. Dies ist jedoch Teil der Verhandlungen zum Durchführungsvertrag und nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens.

Folgende redaktionelle Anpassungen sollen im vorliegenden Bebauungsplanentwurf vor Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgenommen werden: 
  • Anpassung der Festsetzung 1.6 zu Bodenschutz (Streichung des Zusatzes „chemischen“ vor dem Begriff „Auftaumittel“)
  • Ergänzung einer Festsetzung zum Naturschutzrechtlichen Ausgleich (Deckung über das gemeindliche Ökokonto)
  • Ergänzung einer Festsetzung zur verpflichtenden Ausstattung des Daches mit PV-Modulen

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „BRK-Kombigebäude Seefeld“ in der Fassung vom 26.07.2022, bestehend aus Satzung, Begründung und Umweltbericht inklusive Anlagen. Der dem Bebauungsplanvorentwurf zugrundeliegende Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 26.07.2022 wird zur Kenntnis genommen. 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 18.04.2023 08:53 Uhr