Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Herrsching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö 6

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Andechs: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Östlich des Kerschlacher Weges im Gemeindeteil Erling“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 22.03.2022 beschlossen, die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Östlich des Kerschlacher Weges im Gemeindeteil Erling“, betreffend das Grundstück Flur Nr. 1532/12 der Gemarkung Erling-Andechs, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB durchzuführen.  

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung bzw. Ortsabrundung der bestehenden Bebauung am Kerschlacher Weg mit einem weiteren Wohnhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage. 

Mit Schreiben vom 04.08.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Herrsching: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Strittholz West“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat am 27.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 6 „Strittholz West“ zu ändern, um eine städtebaulich vertretbare Verdichtung im Bereich der Wohnbaugrundstücke Flur Nrn. 676, 677, 678, 679, 680, 692, 693, 694, 695, 697 und 698, jeweils Gemarkung Herrsching, zu erzielen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.  

Mit Schreiben vom 03.08.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus/Ämter u. Verwaltungen/Bauamt/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


Gemeinde Herrsching: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22a „Klosterwiese Süd“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat am 17.11.2010 beschlossen, für den Bereich des
Grundstücks Flur Nr. 512 der Gemarkung Breitbrunn (Klosterwiese) einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

Ziel und Zweck der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung einer städtebaulich verträglichen Wohnnutzung sowie ausreichender Grünzonen entsprechend der Umgebungsbebauung.

Mit Schreiben vom 01.08.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus/Ämter u. Verwaltungen/Bauamt/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.

Beschluss

Gemeinde Andechs: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Östlich des Kerschlacher Weges im Gemeindeteil Erling“

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Östlich des Kerschlacher Weges im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


Gemeinde Herrsching: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Strittholz West“

Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Strittholz West“ im Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 676, 677, 678, 679, 680, 692, 693, 694, 695, 697 und 698, jeweils Gemarkung Herrsching, wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


Gemeinde Herrsching: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22a „Klosterwiese Süd“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22a „Klosterwiese Süd“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2023 09:10 Uhr