Genehmigung Grundstückskaufvertrag; UR.Nr.V 1243/2022; Verkauf einer Teilfläche aus der Aubachstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Mit dem Grundstückskaufvertrag UR.Nr.V 1243/2022 vom 24.06.2022 hat die Verwaltung den Verkauf von 5 m² aus der Straßenfläche der Aubachstraße an die Eigentümergemeinschaft des anliegenden Grundstücks Aubachstraße 26 (Kempf/Sprenger) beurkundet. Der Verkaufspreis beträgt 1000 Euro/m², mithin ein Gesamterlös von 5.000 Euro. Der Verkauf erfolgte zum Baulandpreis nach dem aktuellen Bodenrichtwert für Seefeld.
Die Grundstücksfläche bildet ein Dreieck, welches in die Zufahrt des Privatanwesens hereinragt. Der Verkauf dient der Begradigung der Grenze.
Anlage:
- Grundstückskaufvertrag UR.Nr.V 1243/2022
- Lageplan
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde URNr. V 1243/2022 vom 24.06.2022 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.
Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(GRin Senft abwesend)
Datenstand vom 18.04.2023 09:10 Uhr