Bestätigung der Wahl des ERSTEN Kommandanten der freiwilligen Ortsfeuerwehr Hechendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Am 28.07.2022 fand die Kommandantenwahl gem. Art. 8 Abs. 2 BayFwG statt. Herr Benjamin Grütze hatte das Amt des Ersten Kommandanten bereits sechs Jahre lang inne und wurde bei 38 Stimmberechtigten mit 35-Ja-Stimmen, 1-Nein-Stimme und 2 Enthaltungen ordnungsgemäß wiedergewählt. Er hatte keinen Gegenkandidaten und nahm die Wahl an.
Nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG hat, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat, die Bestätigung durch die Gemeinde zu erfolgen. Mit dieser Bestätigung ist das Amt des Kommandanten mit Wirkung ab 28.07.2022 mit allen Rechten und Pflichten an Herrn Grütze zu übertragen. Die Amtszeit dauert sechs Jahre.
Die notwendige gesundheitliche und fachliche Eignung gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG ist gegeben.
Die erforderlichen Lehrgänge sind nachgewiesen und mit Erfolg besucht. Herr Grütze ist nicht minderjährig und seit mehr als vier Jahren im Feuerwehrdienst. Die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 BayFwG sind somit erfüllt.
Als Kommandant ist Herr Grütze verpflichtet, die Aufgaben gem. Art. 8 Abs. 1 BayFwG verantwortlich wahrzunehmen.
Die Amtszeit endet mit Ablauf der Wahlperiode, sofern nicht andere Beendigungsgründe (z. B. strafrechtliche Verfolgung, Krankheit mit der Folge einer dauerhaft nicht leistbaren Ausführung, o. ä.) ein vorzeitiges Ende erfordern.
Mit der Bestätigung des Ersten Kommandanten endet die Bestellung des Ersten Kommandanten durch die Gemeinde vom  31.03.2022 gem. Art.  8 Abs. 2 Satz 3 BayFwG.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Bestätigung des ersten Kommandanten, Herr Benjamin Grütze, gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG mit Wirkung ab 28.07.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2023 09:13 Uhr