Bestätigung der Wahl des STELLVERTRETENDEN Kommandanten der freiwilligen Ortsfeuerwehr Hechendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Am 28.07.2022 fand die Kommandantenwahl gem. Art. 8 Abs. 2 BayFwG statt. Herr Lukas Ruhdorfer hatte das Amt des stellv. Kommandanten bereits sechs Jahre lang inne und wurde bei 38 Stimmberechtigten mit 37-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimme und 1 Enthaltung ordnungsgemäß wiedergewählt. Er hatte keinen Gegenkandidaten und nahm die Wahl an.
Nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG hat, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat, die Bestätigung durch die Gemeinde zu erfolgen. Das Amt des stellv. Kommandanten ist Herrn Ruhdorfer mit Wirkung ab 28.07.2022 mit allen Rechten und Pflichten zu übertragen. Die Amtszeit dauert i. d. R. sechs Jahre und endet mit Ablauf der Wahlperiode des Ersten Kommandanten, sofern nicht andere Beendigungsgründe (z. B. strafrechtliche Verfolgung, Krankheit mit der Folge einer dauerhaft nicht leistbaren Ausführung, o. ä.) ein vorzeitiges Ende erfordern.
Die notwendige gesundheitliche und fachliche Eignung gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG ist gegeben.
Die erforderlichen Lehrgänge sind nachgewiesen und mit Erfolg besucht. Herr Ruhdorfer ist nicht minderjährig und seit mehr als vier Jahren im Feuerwehrdienst. Die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 BayFwG sind somit erfüllt.
Als Kommandant ist Herr Ruhdorfer verpflichtet, die Aufgaben gem. Art. 8 Abs. 1 BayFwG verantwortlich wahrzunehmen.
Mit der Bestätigung des stellv. Kommandanten endet die Bestellung des stellv. Kommandanten durch die Gemeinde vom 31.03.2022 gem. Art.  8 Abs. 2 Satz 3 BayFwG.
Als stellv. Kommandant ist Herr Ruhdorfer verpflichtet, die Aufgaben gem. Art. 8 Abs. 1 BayFwG verantwortlich wahrzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Bestätigung des stellv. Kommandanten, Herr Lukas Ruhdorfer, gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG mit Wirkung ab 28.07.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2023 09:13 Uhr