Pagerbeschaffung für alle Ortsfeuerwehren im Rahmen der Umsetzung der digitalen Alarmierung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Die Einführung der digitalen Alarmierung über das TETRA Digitalfunknetz nimmt Fahrt auf. Am 29.06.2022 waren Vertreter der Kreisbrandinspektion und des Landratsamtes zu einer Informationsveranstaltung des Zweckverbands für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung FFB (ZRF-FFB) sowie der zuständigen Projektgruppe Alarmierung und Objektfunk im StMI eingeladen.

Mit der letzten technischen Ertüchtigung der ILS-FFB ist diese in der Lage digital zu alarmieren. Das StMI hat die vorzeitige Einführung der digitalen Alarmierung (ursprünglich geplant war 2025+x) beschlossen und somit steht der Einführung der digitalen Alarmierung mit einer weiteren Ausschreibungsrunde nach einer abschließenden technischen Überprüfung der ILS nichts mehr im Wege. 

Im August/September wird durch die Reg. v. Obb. über die LRA eine Abfrage bei den Kommunen erfolgen, mit wie vielen Pagern sie an der Ausschreibungsrunde teilnehmen möchten (bzw. ob sie überhaupt an einer gemeinsamen Ausschreibung teilnehmen möchten).
Dabei werden zwei Zahlen abgefragt: 
  1. Anzahl der sicher zubeschaffenden Pager = abnahmeverpflichtend 
  2. Anzahl der Pager, die in einem Zeitraum bis zu 7 Jahre optional zu einem vermutlichen Festpreis abgenommen werden können.
Anhand dieser Abfrage plant das StMI die nächste Ausschreibung die voraussichtlich im 4. Quartal 2022 veröffentlicht werden soll (mit Submission im Januar/Februar 2023).

Der Preis pro Melder aus der letzten Vergabe betrug ca. 600€ (inkl. Ladestation und Akku). Wegen der wirtschaftlichen Entwicklung wird eine Preissteigerung erwartet. Es gelten die Fördersummen aus dem Sonderförderprogramm 80 v. H. bei Deckelung von max. Zuschusshöhe von 550€ pro Pager.

Gefördert werden NUR die Funkmeldeempfänger die zum Stichtag 01.01.2019 über das LRA bei einer damaligen Anfrage gemeldet wurden. Durch die Gemeinde Seefeld erfolgte seinerzeit eine Meldung von insgesamt 145 Pagern (Zusammensetzung siehe unten).

Vermutlich wird ab Q3/2023 der Shop für die Beschaffung verfügbar sein. Aufgrund der enormen Lieferzeit der Sicherheitskarten (aktuell 50 Wochen+X) und vielen anderen Unwägbarkeiten bei den Lieferketten, wird aktuell die abschließende Einführung der Alarmierung im ILS Bereich FFB zum Q2/Q3 2024 geplant (ggf. vorher bereits Probebetrieb mit weniger Pagern). Das bedeutet, Haushaltsanmeldung sind bereits für 2023 alternativ für 2024 möglich.

Hinweis zu weiteren geplanten Beschaffungen hinsichtlich des Sonderförderprogramms Digitlfunk:
Zusätzlich zur Beschaffung der Pager erfolgt die Ertüchtigung der Sirenensteuergeräte (in unserem Fall derzeit 6 Stück). Diese können ebenso wie die Pager über das Sonderförderprogramm Digitalfunk gefördert werden, jedoch nur Steuergerät und FRT, nicht Sirene und notwendige FRT-Antennenanlage nebst Antragsverfahren. Zur Beschaffung Sirenen-FRT soll eine Handreichung der TTB-FFB veröffentlicht werden.

Durch den Projektleiter "Einführung Digitale Alarmierung im ILS Bereich FFB" wird im Q3/2022 eine Projektgruppe mit je einem Vertreter/KVB ins Leben gerufen. Es werden dann die notwendigen Empfehlungen, Zeitmarken für diesen Bereich festgelegt und Absprachen getroffen.
Unabhängig davon erfolgt die Abfrage über die Reg. v. Obb. bzgl. der zu erwartenden Pagerzahlen für den ILS Bereich FFB.

Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde:

Zusammensetzung der Gesamtsumme der Pager:

Name der Feuerwehr
Anzahl der Meldeempfänger (Pager) zum Stichtag 01.01.2019
Anzahl der Sirenensteuergeräte zum Stichtag 01.01.2019
Drößling
12
1
Hechendorf 
55
1
Meiling
10
1
Oberalting-Seefeld
45
2
Unering
23
1
 
 
 
Summen
145
6

Zahl 1:


Zahl 2:

Sitzungsverlauf

Auf die Frage, ob nicht die gut funktionierende „Warn-App“ ausreichend sei, erklärt der anwesende Feuerwehrkommandant der FW Hechendorf, dass die Primäralarmierung nur über die Pager zulässig sei. Diese Geräte funktionieren auch bei Netzausfällen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt, mit der Anzahl von 145 Pagern, die sicher abgenommen werden, an der nächsten Ausschreibung des Staatsministeriums teilzunehmen. Das Auftragsvolumen wird ca. 101.500,00 EUR betragen. Die staatliche Förderung beträgt ca. 79.750,00 EUR. Bei der Gemeinde verbleibt ca. ein Kostenanteil von 21.750,00 EUR.
  2. Der Gemeinderat beschließt, mit einer weiteren vermuteten Abnahmezahl von 100 Pagern im Zeitraum von 7 Jahren nach der Ausschreibung, an der nächsten Ausschreibung des Staatsministeriums teilzunehmen. Das Auftragsvolumen wird ca. 70.000,00 EUR. Die staatliche Förderung beträgt ca. 55.000,00 EUR. Bei der Gemeinde verbleibt ca. ein Kostenanteil von 15.000,00 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2023 09:13 Uhr