Erstmalige endgültige Herstellung des Neuhoffweges - Vorabmaßnahme zur Entwässerung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 12.06.2012 wurde die erstmalige endgültige Herstellung des Neuhoffweges beschlossen, seither jedoch aus verschiedenen Gründen immer wieder aufgeschoben. Durch die wiederkehrenden Starkregenereignisse in der letzten Zeit, kommt es zunehmend zu Schwierigkeiten bei der Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers und mitunter auch zu Überflutungen von Privatgrund.

Aus diesem Grund beabsichtigt die Verwaltung eine Vorabmaßnahme zur Entwässerung des Neuhoffweges zu planen und ggf. durchzuführen.

Ebenfalls in der Sitzung vom 12.06.2012 wurde das Ingenieurbüro Berkmann mit den Planungen der erstmaligen endgültigen Herstellung des Neuhoffweges beauftragt. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Vorabmaßnahme mit dem Ingenieurbüro Berkmann zu planen, damit sich diese Vorabmaßnahme in die Planungen der möglicherweise zukünftigen erstmaligen endgültigen Herstellung des Neuhoffweges einfügt.
  
Da das Niederschlagswassers aus dem Neuhoffweg von keinem bestehenden Kanal aufgenommen werden kann, muss auch der Kanal im Höhenweg oder der Kanal im Schröderweg ertüchtigt bzw. neu gebaut werden. 

Das Ergebnis der Planung wird dem Gremium zur Beschlussfassung über das weitere Vorgehen vorgelegt.

Sitzungsverlauf

Es wird nach der Umlegungsmöglichkeit der Kosten mittels Erschließungsbeitrag gefragt. Dies ist noch nicht final geklärt. Eine endgültige erstmalige Herstellung ist zur Zeit noch nicht geplant. Es soll mit der Maßnahme zunächst die Überschwemmungsgefahr der Anliegergrundstücke bei Starkregen abgewendet werden.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit dem Ingenieurbüro Berkmann die Vorabmaßnahme zur Entwässerung des Neuhoffweges einschließlich der Ertüchtigung bzw. des Neubaus der Ableitung zu planen. Das Ergebnis der Planung ist dem Gremium zur Beschlussfassung über das weitere Vorgehen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(GRin Winter Art. 49 GO)

Datenstand vom 18.04.2023 09:13 Uhr