Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Inning und Wörthsee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö 4

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Inning: 1. Änd. Bebauungsplan „Westlich der Landsberger Straße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Inning a. Ammersee hat am 01.02.2022 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Landsberger Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten der Ortslage Inning. Mit der Änderung sollen Höhenfestsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, der ein allgemeines Wohngebiet an der Landsberger Straße vorsieht, korrigiert werden, da diese nicht mit den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten übereinstimmen. Ferner soll für einige Baufenster die Festsetzung für Doppelhaus in Einzelhaus/Doppelhaus geändert werden.

Mit Schreiben vom 11.10.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning a. Ammersee (www.inning.de) unter Rathaus / Bebauungspläne eingesehen werden.


Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 77 „Panoramaweg – Maistraße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat am 11.11.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Panoramaweg – Maistraße“ aufzustellen. 

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist es, für den Bereich zwischen den Straßenzügen Seeblick und Panoramaweg/Maistraße die künftige bauliche Nutzung zu steuern und dabei eine maßvolle Nachverdichtung zu ermöglichen, unter Berücksichtigung des erhaltenswerten Baumbestands sowie der Auswirkungen auf das Ortsbild.

Mit Schreiben vom 17.10.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Verwaltung aktuell / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Beschluss 1

Gemeinde Inning: 1. Änd. Bebauungsplan „Westlich der Landsberger Straße“

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Landsberger Straße“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 77 „Panoramaweg – Maistraße“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Panoramaweg – Maistraße“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2023 09:15 Uhr