Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld auf Fortführung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 6

Sach- und Rechtslage

Die Agenda 21 Arbeitskreis „Alternative Energien“; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld stellt, wie jedes Jahr, einen Antrag auf Fortführung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet. Hier für das Jahr 2023.
Folgend der Antrag:
Antrag
  1. Wir beantragen die Fortführung des „Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ im Jahr 2023. Das Programm soll im Jahr 2023 mit € 100 000,- unterstützt werden.
  2. Sollten im Laufe des Jahres 2023 die Mittel ausgeschöpft sein und noch offene Anträge vorliegen, soll der Zuschuss - unter Berücksichtigung der Haushaltslage - um bis zu € 25 000,- erhöht werden.

Begründung
  • Das oben genannte Förderprogramm unterstützt das Ziel des Landkreises und der Gemeinde, bis 2035 die Energieversorgung über erneuerbare Energien zu erreichen.
  • Durch die kontinuierliche Förderung in den vergangenen 24 Jahren wird mit Stand Ende Juli 2022 eine jährliche Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 1.070 Tonnen erreicht, davon allein 87 Tonnen im Jahr 2022. Dies kommt allen Bürgern der Gemeinde zu Gute und leistet auf lokaler Ebene einen wesentlichen Beitrag, den Treibhauseffekt zu reduzieren und die lokale Energiewende zu erreichen.
  • Wir sind mit unserem Förderprogramm auf dem richtigen Weg.
    Alle Anstrengungen zum Klimaschutz müssen deutlich verstärkt werden.
  • Die Richtlinien für das Jahr 2023 wurden so überarbeitet, dass mehr Antragsteller berücksichtigt werden können und der Verwaltungsaufwand deutlich verringert wird.

In der Umwelt- und Energieausschusssitzung am 18.10.2022 wurde der Antrag eingehend diskutiert.
Es wurde folgender Empfehlungsbeschluss gefasst:
Zu 1.:
Das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet soll im Jahr 2023 mit einem Fördertopf von 100.000.- € fortgeführt werden. 
Zu 2.:
Eine automatische Aufstockung des Fördertopfes um 25.000.- €, wenn die Mittel ausgeschöpft sind und noch offene Anträge vorliegen, soll es nicht geben. Für diesen Fall soll, nach Berücksichtigung der Antragsmenge und der aktuellen Haushaltslage, neu diskutiert und beschlossen werden.

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 25.10.2022 wurde beschlossen den Fördertopf um ca. 30.000.- € aufzustocken und die noch offenen Anträge für 2022 nach den aktuellen Richtlinien zu bearbeiten. Der Beschluss wurde allerdings unter der Auflage und Maßgabe gefasst, dass die Förderrichtlinien komplett überarbeitet und neu erstellt werden. Hauptaugenmerk soll auf die Fördermöglichkeiten für Mieter liegen (z.B. Mieterstrommodelle, Balkon-PV-Anlagen etc.)

Sitzungsverlauf

Der Antrag der Agenda 21 sowie die verschiedenen Empfehlungsbeschlüsse werden diskutiert. Man ist sich einig, über die Geldmittel für das Haushaltsjahr 2022 getrennt abzustimmen.

Die zukünftige Förderung soll nicht nur auf Eigentümer sondern auch auf Mieter abstellen. So könnten auch z.B. Balkon-PV-Anlagen bezuschusst werden. 

GR Wastian spricht sich für einen Fördertopf mit einer Fördersumme von lediglich 75.000 € und einer evtl. Anhebung um bis zu 25.000 € aus und erhebt dies zum Antrag. Es wurde nach der Diskussion zunächst über den Empfehlungsbeschluss aus dem Umwelt- und Energieausschuss abgestimmt (§ 30 Abs. 2 Nr. 2 GeschO).

Beschluss 1

Die noch offenen Anträge 2022 werden nach den Maßgaben der aktuellen Richtlinien 2022 berechnet und der Fördertopf 2022 um den Betrag von 32.850.- € aufgestockt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Beschluss 2

Das modifizierte „Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ soll im Jahr 2023 mit einem Fördertopf von 100.000.- € fortgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Beschluss 3

Das modifizierte „Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet Stand 01.01.2023“ wird genehmigt und in Punkt 3.3 um folgenden Spiegelstrich ergänzt:
„- PV-Balkonkraftwerke mit einem Pauschalbetrag von 75,- € für ein Modul und 150,- € für zwei Module“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(Ohne GR Senft und GR Wastian)

Datenstand vom 18.04.2023 09:16 Uhr