Änderung der Friedhofsgebührensatzung; kostenneutrale Aufnahme zusätzlicher Leistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 7

Sach- und Rechtslage

Zum Zwecke einer geordneten und würdigen Totenbestattung unterhält die Gemeinde die Friedhöfe Hechendorf am Kriegerdenkmal, an der Lindenallee sowie Oberalting Seefeld. 

Bisher wurden die Träger zu den Beisetzungen, die Abhaltung der Trauerfeier und die seltene Nutzung der Kühlzelle direkt über den Bestatter mit den Angehörigen abgerechnet. Da diese Leistungen im Rahmen der vertraglichen durch die Gemeinde beauftragten Leistungen erbracht werden, muss die Abrechnung zukünftig über die Gemeinde erfolgen. 

Aus diesem Grund müssen diese Leistungen in die Satzung aufgenommen werden. Am Betrag selbst gibt es keine Änderungen.

In der Friedhofsgebührensatzung werden für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren erhoben. Die „Bestattungsgebühren“ (§ 4) müssen hier auf Grund der Umsetzung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ergänzt werden. Die erforderlichen Änderungen sind in der 3. Änderungssatzung (Anlage) geregelt.

Die Änderungssatzung soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Beschluss

Die 3. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Gemeinde Seefeld (Friedhofsgebührensatzung) vom 09.06.2017 (Anlage) werden beschlossen. Der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 18.04.2023 09:16 Uhr