Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses einer Doppelhaushälfte; Bauort: Fl.Nr.62/12, Martin-Hebel-Weg 10 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.36/2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.09.2022 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.62/12, Hechendorf
       - Größe 678 m²

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB 

Beschreibung des Bauvorhabens:

- Ausbau Dachgeschoss mittels Anhebung des Dachstuhls und Einbau zweier Gauben und eines Erkers; Umbau eines Kellerraums unter der Garage in eine Gästeraum
- Anhebung des Dachstuhls um 0,74 m; neue Wandhöhe damit 4,55 m straßenseitig und 7,295 m talseitig
- eine Gaube straßenseitig, eine Gaube und ein Erker talseitig; Ansichtsfläche der Gauben/Erker ist größer als 4,00 m, damit sind die Gauben/Erker nicht mehr untergeordnet und weisen eine eigenständige Wandhöhe auf; Wandhöhe straßenseitige Gaube 5,90 m, Wandhöhe talseitige Gaube 8,30 m und Erker 8,34 m
- Dachneigung 30 Gard
- Firsthöhe 10,64 m

Baurechtliche Beurteilung:

- Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Wand- und Firsthöhen nach § 34 BauGB in die umgebende Nachbarbebauung ein.
- Referenzobjekt ist das Grundstück Fl.Nr.60/9, Alte Hauptstraße 33; das Einfamilienhaus weist eine Wandhöhe von 8,20 m talseitig auf
- durch den Umbau des Gästeraums entsteht ein Aufenthaltsraum im unterkellerten Bereich der Garage; die Garage ist eine Grenzgarage nach Art. 6 Abs.7 BayBO, Voraussetzung für die abstandsflächenrechtliche Privilegierung ist, dass keine Aufenthaltsraum vorhanden ist; es handelt sich um eine bauordnungsrechtliche Fragestellung, die im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Starnberg liegt

Anlagen:
- Eingabepläne
- Lageplan Referenzobjekt
- Eingabeplan Referenzobjekt

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 27.04.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Es ergeht der Hinweis an das Landratsamt Starnberg, dass durch den Umbau zu einem Gästeraum ein Aufenthaltsraum im unterkellerten Bereich der Garage entsteht. Die Voraussetzungen für abstandsflächenrechtliche Privilegierung Art. 6 abs.7 BayBO sind zu prüfen. 

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 27.04.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Es ergeht der Hinweis an das Landratsamt Starnberg, dass durch den Umbau zu einem Gästeraum ein Aufenthaltsraum im unterkellerten Bereich der Garage entsteht. Die Voraussetzungen für abstandsflächenrechtliche Privilegierung Art. 6 abs.7 BayBO sind zu prüfen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2022 14:39 Uhr