Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses; Bauort: Fl.Nr.128,128/6, Seestraße 62a in Hechendorf; Bauantrag-Nr.38/2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.09.2022 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  • Fl.Nr.128, 128/6, Gemarkung Hechendorf
  • Größe 1.563 m² (zusammen, Verschmelzung bereits beantragt)

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 30 BauGB (B-Plan Seestraße II)
       - Antrag auf Vorbescheid vom 03.09.2015 (Az.: 40-V-2013-102-14)

Beschreibung des Bauvorhabens:

  • Errichtung von einem Einfamilienhaus mit zwei offenen Stellplätzen, Abmessungen
  • Abmessungen jeweils 15,00 x 6,00 m mit einer Bebauung KG, EG, DG (2 Vollgeschosse)
  • GR 99,261 m², GF 181,527 m²
  • Wandhöhe bergseitig 3,17 m, talseitig 5,835 m
  • und Firsthöhe 6,73 m 
  • Satteldach, symmetrisch, Dachneigung 30 Grad
  • Die GRZ beträgt 0,064

Baurechtliche Beurteilung:

- Das Bauvorhaben ist auf Grundlage des Vorbescheides vom 03.09.2015 (Az.: 40-V-2013-102-14) genehmigungsfähig; die Vorgaben des Vorbescheids werden vollumfänglich eingehalten. 
- Sonstiges: die Fällung dreier Hainbuchen (Stammumfang 40-45 cm) ist bereits im Antrag auf Vorbescheid durch die Untere Naturschutzbehörde genehmigt. Darüber hinaus sind ein Ahorn mit 15 cm und eine Fichte mit 30 cm Stammumfang im Zuge des Bauvorhabens wohl nicht zu erhalten; angesichts des jungen Alters und der damit noch geringen ökologischen Bedeutung wird hier ein entsprechende Ersatzpflanzung in einem anderen Bereichen des Grundstücks angeordnet werden


Anlagen:

- Eingabepläne
- Antrag auf Vorbescheid vom 03.09.2015 (Az.: 40-V-2013-102-14)

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 26.08.2022 wird nach § 30 BauGB in Verbindung mit dem genehmigten Vorbescheid vom 03.09.2015 (Az.: 40-V-2013-102-14)   befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 26.08.2022 wird nach § 30 BauGB in Verbindung mit dem genehmigten Vorbescheid vom 03.09.2015 (Az.: 40-V-2013-102-14)   befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2022 14:39 Uhr