Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses; Bauort: Fl.Nr484/3, Günteringer Straße 9a in Hechendorf; Bauauntrag-Nr.37/2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.09.2022 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  • Fl.Nr.484/3, Gemarkung Hechendorf
  • Größe 338 m² 
  • Erschließung nach Art. 4 BayBO ist gesichert (Zufahrt, Versorgungsleitungen)

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB 
       - Antrag auf Vorbescheid vom 21.06.2018 (Az.: 40-V-2017-133-14)

Beschreibung des Bauvorhabens:

  • Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und einem offenen Stellplatz- insoweit eine Abweichung vom Vorbescheid, der die Errichtung eines Einfamilienhauses vorsah; die Kubatur des Wohnhauses vergrößert sich dadurch nicht; es werden zwei Wohnungen zu 78,98 m² und 62,46 m² Wohnfläche geschaffen
  • Abmessungen des Baukörpers 6,24 bzw. 6,55 x 14,62 m mit einer Bebauung KG, EG, D 
  • (1 Vollgeschoss)
  • GR 157,69 m², GF 109,94 m²
  • Wandhöhe bergseitig max. 5,07 m, talseitig max. 7,03 m
  • und Firsthöhe bergseitig 7,105 m und talseitig 9,785 m (bez. auf das geplante Gelände) 
  • Satteldach, symmetrisch, Dachneigung 37,5 Grad


Baurechtliche Beurteilung:

- das Bauvorhaben ist auf Grundlage des genehmigten Vorbescheides vom 21.06.2018 (Az.: 40-V-2017-133-14) bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig; die Vorgaben des Vorbescheids werden eingehalten; das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein; das unmittelbare Nachbarhaus auf der Fl.Nr.481/2, Günteringer Straße 5 weist eine dreigeschossige Bebauung mit straßenseitigen Wandhöhen bis zu 8,96 m auf.
- es werden 3 neue Stellplätze geschaffen; dies entspricht den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung; es entstehen 2 Garagenstallplätze und ein offener Stellplatz im Hof; der Bestand der Stellplätze für die Pension ist abgebildet und gewährleistet
- die Erschließung nach Art. 4 BayBO ist gesichert: die Zufahrt durch die Hofeinfahrt ist bauplanungsrechtlich zulässig (vgl. Vorbescheid); die Versorgungsleitungen werden nunmehr ebenfalls durch die Hofeinfahrt Fl.Nr.484 geführt; entsprechende Dienstbarkeiten zu Geh-, Fahr- und Leitungsrechten wurden vom Bauwerber vorgelegt


Anlagen:

- Eingabepläne
- Antrag auf Vorbescheid vom 03.09.2015 (Az.: 40-V-2013-102-14)

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 11.07.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet. 

Sitzungsverlauf

Im Sitzungsverlauf diskutiert das Gremium die Frage der Stellplätze im Hinblick auf die Enge der Parksituation. Es bestehen Bedenken, dass die Fahrzeuge zukünftig im knappen öffentlichen Parkraum der Günteringer Straße abgestellt werden. Das Baumt trägt vor, dass eine Rangierfläche von 6,55 m zum Zurücksetzen bei Senkrechtaufstellung nach den Vorschriften des Straßenbaus (Vorgabe 6,00 m) ausreichend ist.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 11.07.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2022 14:39 Uhr