Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 3 Doppelhäusern; Bauort: Fl.Nr.424/1, Nähe Mühlbachstraße in Seefeld; Bauantrag-Nr.43/2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 11.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
- Flächennutzungsplan: Mischgebiet (MI) nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Errichtung von drei Doppelhäusern mit zwölf Stellplätzen (Carports+ offene Stellplätze; Abmessungen jeweils 12,00 m x 12,00 m mit einer Bebauung KG, EG,OG, DG (2 Vollgeschosse);
jeweils GR1 144,00 m², zusammen 432m²; GRZ 0,25
Wandhöhe 6,09 m
und Firsthöhe 9,56 m
Satteldach, symmetrisch, Dachneigung 30 Grad
Baurechtliche Beurteilung:
- das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein
- Referenzobjekt ist das Wohngebäude Mühlbachstraße 22a Fl.Nr.424/10 OS; es handelt sich um ein Einzelhaus/Wohnhaus; es hat die Abmessungen 16,40 m x 12,60 m, mithin eine GR von 206,64 m², eine Wandhöhe von max. 6,68 m und eine Firsthöhe von 9,54 m; 2 Vollgeschosse
- Hinsichtlich der absoluten Abmessungen fügen sich die drei baugleichen Doppelhäuser bzgl. dem Maß der baulichen Nutzung unproblematisch ein; dasselbe gilt auch für die Art der baulichen Nutzung: im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Mischgebiet (MI) dargestellt; nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dienen Mischgebiete „ dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebettrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören“; in der bestehenden Umgebungsbebauung befinden sich Wohngebäude und Gewerbebetriebe
- aufgrund der anliegenden Emissionsquellen Sportplatz, Sägewerk Schlecht, Jugendhaus und dem derzeit leerstehenden Gewerbebau Mühlbachstraße 20 kann das Landratsamt aktive und passive Schallschutzmaßnahmen beauflagen
- Sonstiges: Der Antrag auf Vorbescheid fragt ausschließlich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ab, also ob sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Ausgeklammert werde daher bauordnungsrechtliche Fragen, wie z.B. Abstandsflächen und Stellplätze; es ist geplant die Abstandsflächen auf das Grundstück Fl.Nr.424/3 zu übernehmen; die Stellplätze können unproblematisch auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden; beide Aspekte bleiben aber einem späteren Bauantrag vorbehalten
Anlagen:
- Eingabepläne + Lageplan
- Luftbild
- Fragenkatalog
Beschlussvorschlag
Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 24.06.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 24.06.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.12.2022 14:33 Uhr