Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 3 Doppelhäusern; Bauort: Fl.Nr.424/1, Nähe Mühlbachstraße in Seefeld; Bauantrag-Nr.43/2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.10.2022 ö Beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  • Fl.Nr.424/1 + 424/3(Abstandsflächenübernahme) Gemarkung Oberalting-Seefeld

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB 
       - Flächennutzungsplan: Mischgebiet (MI) nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Beschreibung des Bauvorhabens:

  • Errichtung von drei Doppelhäusern mit zwölf Stellplätzen (Carports+ offene Stellplätze; Abmessungen jeweils 12,00 m x 12,00 m mit einer Bebauung KG, EG,OG, DG (2 Vollgeschosse); 
  • jeweils GR1  144,00 m², zusammen 432m²; GRZ 0,25
  • Wandhöhe 6,09 m
  • und Firsthöhe 9,56 m 
  • Satteldach, symmetrisch, Dachneigung 30 Grad

Baurechtliche Beurteilung:

- das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein
- Referenzobjekt ist das Wohngebäude Mühlbachstraße 22a Fl.Nr.424/10 OS; es handelt sich um ein Einzelhaus/Wohnhaus; es hat die Abmessungen 16,40 m x 12,60 m, mithin eine GR von 206,64 m², eine Wandhöhe von max. 6,68 m und eine Firsthöhe von 9,54 m; 2 Vollgeschosse

- Hinsichtlich der absoluten Abmessungen fügen sich die drei baugleichen Doppelhäuser bzgl. dem Maß der baulichen Nutzung unproblematisch ein; dasselbe gilt auch für die Art der baulichen Nutzung: im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Mischgebiet (MI) dargestellt; nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dienen Mischgebiete „ dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebettrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören“; in der bestehenden Umgebungsbebauung befinden sich Wohngebäude und Gewerbebetriebe

- aufgrund der anliegenden Emissionsquellen Sportplatz, Sägewerk Schlecht, Jugendhaus und dem derzeit leerstehenden Gewerbebau Mühlbachstraße 20 kann das Landratsamt aktive und passive Schallschutzmaßnahmen beauflagen


 
- Sonstiges: Der Antrag auf Vorbescheid fragt ausschließlich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ab, also ob sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Ausgeklammert werde daher bauordnungsrechtliche Fragen, wie z.B. Abstandsflächen und Stellplätze; es ist geplant die Abstandsflächen auf das Grundstück Fl.Nr.424/3 zu  übernehmen; die Stellplätze können unproblematisch auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden; beide Aspekte bleiben aber einem späteren Bauantrag vorbehalten

Anlagen:

- Eingabepläne + Lageplan
- Luftbild
-  Fragenkatalog

Beschlussvorschlag

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 24.06.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 24.06.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2022 14:33 Uhr