Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen; Bauort: Fl.Nr.82/3, Nähe Unterfeldweg in Hechendorf; Bauantrag-Nr.40/2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.10.2022 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  • Fl.Nr.82/3 Gemarkung Hechendorf
  • Größe 848 m² (zusammen, Verschmelzung bereits beantragt)

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB 

Beschreibung des Bauvorhabens:

  • Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Doppelgaragen; Abmessungen jeweils 10,00 m x 9,00 m mit einer Bebauung EG, OG (2 Vollgeschosse); Doppelgaragen 6,00 m x 6,00 m
  • jeweils GR1  90,00 m², zusammen 180m²; GRZ 0,21
  • Wandhöhe 6,15 m
  • und Firsthöhe 8,55 m 
  • Satteldach, symmetrisch, Dachneigung 28,1 Grad

Baurechtliche Beurteilung:

- das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ei
- Referenzobjekt ist hier das Wohngebäude Hirtenweg 11, Fl.Nr.89/8; es handelt sich ebenfalls um ein Einzelhaus; es hat die Abmessungen 10,10 m x 13,71 m, mithin eine GR von 138,47 m², eine Wandhöhe von 7,50 m und eine Firsthöhe von 9,40 m; 2 Vollgeschosse

Hinsichtlich den Abmessungen fügen sich daher die beiden Einzelhäuser bzgl. dem Maß der baulichen Nutzung unproblematisch ein; dasselbe gilt auch für die Art der baulichen Nutzung: im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt; in der bestehenden Umgebungsbebauung befinden sich ausschließlich Wohngebäude
 
- Sonstiges: Der Antrag auf Vorbescheid fragt ausschließlich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ab, also ob sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Ausgeklammert wird die Frage der Erschließung nach Art.4 BayBO. Die Grundstücke Fl.Nr.80/1 und 81/1 sind gegenwärtig im Erwerbsvorgang durch die Gemeinde; das Grundstück Fl.Nr.82/2 steht im Eigentum der Gemeinde; es liegt derzeit keine Gemeinderatsbeschluss über den Ausbau des Unterfeldwegs vor; eine kanalmäßige Erschließung (Schmutzwasser+ Regenwasser) ist nicht vorhanden. 

Anlagen:

- Eingabepläne + Lageplan
- Luftbild
- Fragenkatalog

Beschlussvorschlag

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 29.08.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Es ergeht der Hinweis an das Landratsamt, dass zu den Doppelgaragen keine Höhenangaben im Plan enthalten sind. Insoweit wird auf die Aufnehme einer Auflage hinsichtlich der Einhaltung einer mittleren Wandhöhe von 3,00 m nach Art.6 Abs.7 BayBO angeregt.

Beschluss

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 29.08.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Es ergeht der Hinweis an das Landratsamt, dass zu den Doppelgaragen keine Höhenangaben im Plan enthalten sind. Insoweit wird auf die Aufnehme einer Auflage hinsichtlich der Einhaltung einer mittleren Wandhöhe von 3,00 m nach Art.6 Abs.7 BayBO angeregt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2022 14:33 Uhr