Energetische Sanierung und Errichtung eines Anbaues an ein Einfamilienhaus; Bauort: FlNr. 291, Gem. Unering, Hochstadter Straße 15; Bauantrag-Nr.55-2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.12.2022 ö 12

Sach- und Rechtslage

Das Baugrundstück (2557 m²) befindet sich im nicht überplanten Innenbereich und ist somit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Im Flächennutzungsplan ist für das Baugrundstück Dorfgebiet (MD) ausgewiesen.
Gegenstand des Bauantrages ist zum einen die energetische Sanierung des bestehenden Wohngebäudes (verfahrensfrei) und zum anderen die Errichtung eines Anbaues auf der Westseite. Dieser ist mit einer Grundfläche von 56,58 m² geplant. Damit beträgt die Grundfläche insgesamt 147,15 m². Die Höhenentwicklung nimmt mit E+D die des Bestandsgebäudes auf.
Die erforderliche 2 Stellplätze werden an der neuerrichteten Doppelgarage an der Nordseite nachgewiesen. Diese wird an Stelle der noch bestehenden Doppelgarage errichtet.
Planungsrechtliche Beurteilung: 
Die maßgebliche Umgebungsbebauung ist überwiegend von Gebäuden mit einer Höhenentwicklung von E+D bzw. E+I+D (FlNr. 323/7 und -/8) mit vergleichbaren Grundflächen geprägt. 
Der Anbau nimmt harmonisch die Konfiguration des Bestandsgebäudes auf und die Planung fügt sich insgesamt in die maßgebliche Umgebungsbebauung ein.

Beschlussvorschlag

Das Bauvorhaben wird gemäß § 34 Abs.1 BauGB befürwortet und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Das Bauvorhaben wird gemäß § 34 Abs.1 BauGB befürwortet und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:07 Uhr