Vorhabenbezogener Bebauungsplan "BRK-Kombigebäude Seefeld"; Abwägungs-, Billigungs und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.01.2022 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „BRK-Kombigebäude Seefeld“ aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert (10. Änderung – Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße). 

Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung eines neuen zweigeschossigen Gebäudes für den Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes an der Ulrich-Haid-Straße in Seefeld. Dort soll die Wache des HvO Seefeld („Helfer vor Ort“) sowie ein Teil des BRK-Katastrophenschutzes und die mobile Wasserwacht-Schnell-Einsatzgruppe (SEG) untergebracht werden. Darüber hinaus sollen im Erdgeschoss die mit der Hauptnutzung verbundenen Aufenthalts-, Schulungs-, Lager- und Technikräume entstehen. Im Obergeschoss ist die Errichtung von insgesamt sieben BRK-Dienstwohnungen geplant. Nähere Regelungen hierzu werden auf Ebene des noch abzuschließenden Durchführungsvertrages getroffen. 

Der Vorentwurf wurde durch den Gemeinderat am 26.07.2022 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 05.08.2022 bis zum 06.09.2022 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.08.2022 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 06.09.2022 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB). 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „BRK-Kombigebäude Seefeld“ gebilligt und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.

Sitzungsverlauf

Im Satzungsentwurf sollen die Zulässigkeit eines Dachüberstands sowie der Ausschluss aufgeständerter PV-Module ergänzt werden. 
Die Berücksichtigung eines eventuell möglichen Belegungsrechtes der Dienstwohnungen durch die Gemeinde könnte auf Ebene des Durchführungsvertrag erfolgen, betrifft jedoch keinen Regelungsinhalt der gegenständlichen Bebauungsplansatzung.

Beschluss 1

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie 
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 
Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe 
Abwägung vom 24.01.2023). Die Abwägung vom 24.01.2023 ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 2

Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der 
Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „BRK-
Kombigebäude Seefeld“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 
24.01.2023, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und 
Umweltbericht sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 24.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 
BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 18.04.2023 09:18 Uhr