Straßenwidmung im Bereich Mühlbachstraße 23,23 a, Gemarkung Oberalting-Seefeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Im Zuge der Prüfung eines Bauantrages in diesem Bereich ist seitens des Landratsamtes Starnberg ein Nachweis der Straßenwidmung für das Grundstück Fl.Nr.319/25, Gemarkung Oberalting-Seefeld angefordert worden. Bei der internen Prüfung des Sachverhalts durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass der betroffene Teil der Mühlbachstraße, ein asphaltierter Stichweg mit 3,80m Meter Breite, der bereits seit Jahren zur Erschließung der Anwesen Mühlbachstraße 23 und 23a ausgebaut ist, formal nicht gewidmet ist. Diese Widmung soll vorliegend nunmehr vollzogen werden. Bei der Widmung handelt es sich um einen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung, die den betreffenden Bereich auch offiziell für den öffentlichen Verkehr widmet.

Die Gemeinde Seefeld ist zuständiger Straßenbaulastträger für die als Ortsstraße zu widmende, o.g. Fläche gem. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG. Die Wegfläche ist als Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

Der Straßenteil soll zur Mühlbachstraße gewidmet werden. Die dort bestehenden Anwesen Mühlbachstraße 23 und 23a werden bei der Gemeinde bereits unter dieser Anschrift geführt.

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Am Saganger südl. der Staatsstraße 2068“ weist diesen Teil der Mühlbachstraße in den Festsetzungen als private Verkehrsfläche mit der Zweckbeschränkung „nur Feuerwehr und Notfahrzeuge“ aus. Durch die Widmung wird diese Festsetzung obsolet. An der Situation mit der Schranke, die Durchgangsverkehr verhindert, soll nichts verändert werden.


Anlage:

-Öffentliche Bekanntmachung mit Kartendarstellung

Beschluss

Die in der Kartendarstellung beschriebene Wegfläche wird durch Beschluss des Gemeinderates Seefeld vom 24.01.2023 als Teilfläche zur bereits bestehenden Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG mit dem Namen „Mühlbachstraße“ gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2023 09:18 Uhr