Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs, Inning, Weßling und Wörthsee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö 6

Sach- und Rechtslage

1.         Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 68 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kiesgrube Frieding“ und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Andechs hat am 27.09.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 68 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kiesgrube Frieding“ aufzustellen. Darüber hinaus wurde am 08.11.2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern (2. Änderung). 

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf Flächen der ehemaligen Kiesgrube südlich von Frieding (Grundstücke Flur Nrn. 1184, 1185 und 1186, jeweils Gemarkung Frieding).

Mit Schreiben vom 19.12.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zu den beiden Bauleitplanverfahren gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


2.         Gemeinde Andechs: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Östlich der Von-der-Tann-Straße zw. der Ortsstraße Pfahlweg und der Staatsstraße 2067 im Gemeindeteil Erling“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 26.07.2022 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Östlich der Von-der-Tann-Straße zwischen der Ortsstraße Pfahlweg und der Staatsstraße 2067 im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zusätzlichen Wohnhauses auf dem Grundstück Flur Nr. 860/2 der Gemarkung Erling. Dadurch soll im Sinne der Nachverdichtung zusätzlicher Wohnraum im Innenbereich bereitgestellt werden.

Mit Schreiben vom 14.02.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


3.         Gemeinde Inning: 12. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Weiher“

Der Gemeinderat der Gemeinden Inning am Ammersee hat am 27.07.2021 beschlossen, die 12. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Weiher“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist es, die geplante Erweiterung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes in Anlehnung an bereits erfolgte baurechtliche Änderungen im umliegenden Gewerbegebiet „Am Weiher“ im Nordwesten des Ortsteils Inning zu ermöglichen.  

Mit Schreiben vom 19.12.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird (siehe auch GR-Beschluss zur ersten Beteiligung vom 21.06.2022).

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Rathaus / Bebauungspläne eingesehen werden.


4.         Gemeinde Weßling: 3. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße Süd“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 15.10.2019 beschlossen, für den Bereich des Grundstücks Flur Nr. 620 der Gemarkung Oberpfaffenhofen den Bebauungsplan „Rosenstraße Süd“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern.  

Anlass der vorliegenden Planung ist ein Antrag für die Errichtung eines Doppelhauses auf dem o.g. Grundstück. Das städtebauliche Ziel der Gemeinde ist es, die Innenentwicklung zu fördern und gleichzeitig die städtebauliche Qualität und das Ortsbild zu wahren. Da derzeit lediglich Einzelhäuser in diesem Bereich festgesetzt sind, soll zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum eine Liberalisierung der Festsetzung erfolgen.  

Mit Schreiben vom 16.12.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.


5.         Gemeinde Wörthsee: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 68 „Am Teilsrain – genossenschaftlicher Wohnungsbau“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 68 „Am Teilsrain – genossenschaftlicher Wohnungsbau“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen.  

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums für Einheimische und Familien geschaffen werden. Insgesamt sind im Bereich der Straße Am Teilsrain rund 56 Wohnungen, aufgeteilt auf vier 3-geschossige Baukörper, geplant.   

Mit Schreiben vom 21.12.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Verwaltung aktuell / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Beschluss 1

1.         Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 68 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kiesgrube Frieding“ und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kiesgrube Frieding“ sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.         Gemeinde Andechs: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Östlich der Von-der-Tann-Straße zw. der Ortsstraße Pfahlweg und der Staatsstraße 2067 im Gemeindeteil Erling“

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Östlich der Von-der-Tann-Straße zwischen der Ortsstraße Pfahlweg und der Staatsstraße 2067 im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.         Gemeinde Inning: 12. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Weiher“

Die 12. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Weiher“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 4

4.         Gemeinde Weßling: 3. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße Süd“

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße Süd“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 5

5.         Gemeinde Wörthsee: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 68 „Am Teilsrain – genossenschaftlicher Wohnungsbau“

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 68 „Am Teilsrain – genossenschaftlicher Wohnungsbau“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2023 09:18 Uhr