Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Herrsching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 9

Sach- und Rechtslage

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat am 11.11.2019 beschlossen, die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ für den Bereich östlich der Gewerbestraße durchzuführen. 

Der ursprüngliche Bebauungsplan „Gewerbegebiet“ stammt aus dem Jahr 1972 und wurde mittlerweile in mehreren Bereichen geändert bzw. in Teilen durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt. Für die verbliebene Teilfläche östlich der Gewerbestraße ist dadurch eine städtebaulich unerwünschte, uneinheitliche Regelung des Maßes der baulichen Nutzung entstanden. Dies soll im Zuge der Bebauungsplanänderung durch eine einheitliche Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung nun korrigiert werden. 

Mit Schreiben vom 23.01.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Aktuelles / Gemeindenachrichten eingesehen werden.

Beschluss

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet“ für den Bereich östlich der Gewerbestraße wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2023 09:24 Uhr