4. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Änderungs-, Ausfertigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Bereich des bestehenden Landwirtschaftsbetriebs auf den Grundstücken Flur Nrn. 395/3 und 406 der Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Am Oberfeld“ (3. Änderung) als Dorfgebiet festgesetzt. Demzufolge sind dort land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie die dazugehörigen Wohnungen zulässig. Letztere können gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes allerdings nur getrennt vom derzeitigen landwirtschaftlichen Betrieb auf dem angrenzenden und momentan noch unbebauten Grundstück Flur Nr. 408/1 der Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee errichtet werden (Wohnhaus mit max. 4 Wohneinheiten).  

Der Landwirt der bestehenden Hofstelle hat die Gemeinde Seefeld um Prüfung gebeten, ob im Bereich des südlichen Baufeldes „A“ eine Wohnnutzung für den Selbstgebrauch ermöglicht werden könnte. Die Errichtung der Betriebsleiterwohnung könnte innerhalb des Gebäudebestandes durch Innenausbau/-umbau erfolgen, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln. 

Da eine Wohnnutzung im Bereich des Baufeldes „A“ gemäß den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes ausgeschlossen ist, müsste der Bebauungsplan geändert werden, um zukünftig eine Betriebsleiterwohnung innerhalb des Bestandsgebäudes zu ermöglichen. Hierzu wäre eine textliche Änderung des bisherigen Bebauungsplanes durch eine Festsetzung wie folgt erforderlich: 

„Im Bauraum A ist die Errichtung maximal einer Wohnung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO zulässig.“ 
(§ 5 Abs. 2 Nr. 1: Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude)

Für die Erreichbarkeit der geplanten Wohnflächen im ersten Obergeschoss ist eine Erschließung über eine Außentreppe erforderlich. Diese würde geringfügig über die bestehende Baugrenze hinausragen, aber unterhalb des bereits vorhandenen Dachüberstandes verbleiben. Diesbezüglich wäre eine ergänzende textliche Festsetzung erforderlich, wonach untergeordnete Bauteile wie Außentreppen bis zu einer Tiefe von max. 3,0 m (= Breite des Dachüberstandes) auch baugrenzüberschreitend ausnahmsweise zugelassen werden können.

Die Änderung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Im beschleunigten Verfahren wird die Verfahrensdauer reduziert, da von der frühzeitigen Beteiligung, der Umweltprüfung und dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden kann. Die Eingriffsregelung wird ebenfalls ausgesetzt, da zu erwartende Eingriffe als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ (siehe Anlage „Geltungsbereich“) die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss an die Unterrichtung der Öffentlichkeit den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ in der Fassung vom 28.03.2023 auf Grundlage der in heutiger Sitzung vorgestellten Planung auszufertigen und die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2023 10:54 Uhr