Bestätigung der Wahl des ERSTEN Kommandanten der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Oberalting-Seefeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Am 16.03.2023 fand die Kommandantenwahl gem. Art. 8 Abs. 2 BayFwG statt. Herr Michael Wastian wurde für das Amt des Ersten Kommandanten bei 55 Stimmberechtigten mit 49 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimme und 4 Enthaltung ordnungsgemäß gewählt. Er hatte 0 Gegenkandidaten und nahm die Wahl an.
Nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG hat, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat, die Bestätigung durch die Gemeinde zu erfolgen. Mit dieser Bestätigung ist das Amt des Kommandanten mit Wirkung ab 16.03.2023 mit allen Rechten und Pflichten an Herrn Wastian zu übertragen. Die Amtszeit dauert sechs Jahre.
Die notwendige gesundheitliche und fachliche Eignung gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG ist gegeben.
Die erforderlichen Lehrgänge sind nachgewiesen und mit Erfolg besucht. Herr Wastian ist nicht minderjährig und seit mehr als vier Jahren im Feuerwehrdienst. Die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 BayFwG sind somit erfüllt.
Als Kommandant ist Herr Wastian verpflichtet, die Aufgaben gem. Art. 8 Abs. 1 BayFwG verantwortlich wahrzunehmen.
Die Amtszeit endet mit Ablauf der Wahlperiode, sofern nicht andere Beendigungsgründe (z. B. strafrechtliche Verfolgung, Krankheit mit der Folge einer dauerhaft nicht leistbaren Ausführung, o. ä.) ein vorzeitiges Ende erfordern.
Mit der Bestätigung des Ersten Kommandanten endet die Bestellung des Ersten Kommandanten durch die Gemeinde vom 05.04.2017 gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 3 BayFwG.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Seefeld beschließt die Bestätigung des ersten Kommandanten, Herr Michael Wastian, gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG mit Wirkung ab 16.03.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.06.2023 10:08 Uhr