Gemeinde Inning: 12. Änderung BP Gewerbegebiet „Am Weiher“
Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat am 27.07.2021 beschlossen, die 12. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Weiher“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist es, die geplante Erweiterung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes in Anlehnung an bereits erfolgte baurechtliche Änderungen im umliegenden Gewerbegebiet „Am Weiher“ im Nordwesten des Ortsteils Inning zu ermöglichen.
Mit Schreiben vom 04.04.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Rathaus / Bebauungspläne eingesehen werden.
Gemeinde Weßling: 3. Änderung BP „Sondergebiet Betriebsgelände DLR (…)“
Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Betriebsgelände DLR, Kontrollzentrum für Satellitennavigation und Raumfahrtmissionen“ für Teilflächen des Grundstücks Flur Nr. 1354 der Gemarkung Oberpfaffenhofen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Kompetenzzentrums in Ergänzung zum bestehenden Kontrollzentrum für Satellitennavigation entsprechend den aktuellen Anforderungen.
Mit Schreiben vom 30.03.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.
Gemeinde Weßling: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bike Park)
Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat beschlossen, eine Freifläche nördlich der Grünsinker Straße und westlich der S-Bahnstrecke als Bike Park und Trainingsstrecke für einen örtlichen Sportverein zur Verfügung zu stellen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Im Zuge der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes soll in dem für das Vorhaben vorgesehenen und bisher als Grünfläche ausgewiesenen Bereich eine Zweckbestimmung „Bike Park“ ergänzt werden.
Mit Schreiben vom 11.04.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Unterlagen zur FNP-Änderung können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.