Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 der Gemeinde Seefeld; Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung gem. Art.102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö 3

Sach- und Rechtslage

Die Prüfung des Haushaltsjahres 2019 erfolgte in der Zeit vom 29.03.2022 bis 18.01.2023.
Die vollständige Durchsicht der Unterlagen wurde in den Räumen der Verwaltung durchgeführt. Hierzu standen alle Unterlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Verfügung.
Die in den jeweiligen Sitzungen aufgetretenen Fragen wurden von der Verwaltung erläutert. Es gibt somit keine offenen Prüfungsbeanstandungen mehr.
Der Prüfungsbericht wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 09.05.2023 einstimmig verabschiedet.
Dem Gemeinderat wird die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 und die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung empfohlen.
Leider hat sich in der Sitzung vom 23.05.2023 der Fehlerteufel eingeschlichen. In der Anlage „GesamtHH zur Prüfungsniederschrift 2019“ wurden versehentlich die Daten aus dem Jahr 2022 statt aus dem Jahr 2019 angehängt. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat dies beanstandet und darum gebeten einen neuen Beschluss herbeizuführen. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde 2019 mit dem in der Anlage beigefügten Ergebnissen gem. Art.102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt dem Ersten Bürgermeister und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2019, unter Bezugnahme auf die festgestellte Jahresrechnung 2019 für die Gemeinde und den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung, die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Abstimmung ohne Bürgermeister Klaus Kögel (Art. 49 GO)

Datenstand vom 16.08.2023 10:42 Uhr