Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Energienutzungsplanes für die Gemeinde Seefeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Kreistag des Landkreises Starnberg hat am 29.07.2013 seinen Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2005 erneuert und somit das Ziel bekräftigt, die Region bis zum Jahr 2035 mit erneuerbaren Energien zu versorgen und dieses im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten zu unterstützen.

Im Juli 2022 wurden zwei fraktionsübergreifende Anträge aus dem Gemeinderat eingereicht, die, dem Grundsatzbeschluss des Kreistags folgend, ein Energiekonzept bzw. einen Energienutzungsplan für die Gemeinde Seefeld unter Zuhilfenahme entsprechender Experten zu erarbeiten.

Am Montag, den 22.05.2023 referierte Herr Prof. Brautsch vom Institut für Energietechnik (IfE) in einer hierfür einberufenen Arbeitssitzung des Gemeinderates bzgl. der der Gemeinde Seefeld obliegenden Möglichkeiten im Hinblick auf die Erstellung eines Energienutzungsplans. Folgende Eckdaten wurden festgehalten:

  • Die Kosten zur Erstellung eines Energienutzungsplanes sind mit bis zu 70 % förderfähig.
  • Zeitplan: ca. 12 Monate für die Erstellung eines Energienutzungsplans.
  • Dieser umfasst eine Aufnahme des Ist-Bestandes, eine Potenzialanalyse, einen Maßnahmenkatalog und die konkrete Umsetzungsplanung für i. d. R. zwei bis drei festgelegte Projekte.
  • Zweiter Schritt: Umsetzung des aus dem Energienutzungsplan hervorgehenden Maßnahmenkatalogs.
  • Hierbei handelt es sich um einen vom ursprünglichen Energienutzungsplan gelösten Vorgang, der ebenfalls mit bis zu 70 % förderfähig ist (maximal jedoch 40.000 €) und ggfs. auch mit einem anderen Partner durchgeführt werden kann.
  • Es ist zielführend, einen Lenkungsausschusses einzuberufen, dem jeweils ein Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, dem Ersten Bürgermeister, Verwaltungsmitarbeiter/innen und der Agenda 21 zusammensetzen soll und dem bestimmte – noch vom Gemeinderat festzulegende – Entscheidungsbefugnisse obliegen.
  • Mit „ENPOnline“ steht ein Online-Leitfaden zur Ausschreibung und Erstellung von Energienutzungsplänen zur Verfügung (https://www.enponline.de/).
    Hinweis der Verwaltung: Bis zur Behandlung im Gemeinderat sollte von der Verwaltung erörtert werden, welche Themenfelder innerhalb des Energienutzungsplanes betrachtet werden sollen. Leider war die Ausschreibungshilfe der Plattform seit 22.05.2023 offline. Eine Rückmeldung infolge einer persönlichen Anfrage steht bislang aus. Gleichwertige Alternativen standen nicht zur Verfügung.

In der Arbeitssitzung einigte man sich darauf, die Thematik in der Juni-Sitzung des Gemeinderates zu behandeln und einen Grundsatzbeschluss zu fassen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass für das Haushaltsjahr 2023 keine Haushaltsmittel für die Erstellung eines Energienutzungsplanes eingeplant sind und schlägt daher vor, diese bei positiver Entscheidung für das Haushaltsjahr 2024 vorzusehen oder alternativ in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses die finanziellen Möglichkeiten zu erörtern.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines Energienutzungsplanes für die Gemeinde Seefeld, der das Ziel verfolgt, Seefeld bis zum Jahr 2035 mit erneuerbaren Energien und möglichst CO2-neutral zu versorgen. Hierzu wird ein Lenkungsausschuss gebildet, der sich kurzfristig zusammenfindet und zunächst insbesondere über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Angebotseinholung entscheidet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Dem Lenkungsausschuss gehört jeweils ein Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, der Erste Bürgermeister, Verwaltungsmitarbeiter/innen und ein Mitglied der Agenda 21/ELS an. Die Fraktionen benennen der Verwaltung hierfür im Laufe der kommenden drei Wochen jeweils das Mitglied, das dem Lenkungsausschuss angehören soll. Weitere Mitglieder oder Sachverständige können bei Bedarf – auch temporär – hinzugezogen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Dem Lenkungsausschuss wird die Erledigung der laufenden Geschäfte im Zusammenhang mit der Erstellung des Energienutzungsplans übertragen. Der Lenkungsausschuss legt die Angelegenheiten mit grundsätzlicher Bedeutung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.08.2023 10:42 Uhr