Tektur zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: Fl.Nr759/1, Graf-Toerring-Straße 19 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.01/2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.02.2023 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.759/1 Hechendorf

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 30 BauGB iVm. Bebauungsplans II „Beermahd Süd“ (rechtskräftig seit 20.09.1970)

Beschreibung des Bauvorhabens:

Mit Beschluss vom 06.12.2022 hat der Bauausschuss den Bauantrag zur Errichtung des Einfamilienhauses mit Garage bereits positiv behandelt. Der Antragsteller möchte mit der nun vorliegenden Tektur die Lage der Garage auf dem Grundstück verändern.

Im Ausgangsantrag war die Garage straßenseitig im Osten des Grundstücks mit einem offenen oberirdischen Zugang zum Erdgeschoss angeordnet. Nunmehr soll die Garage straßenseitig im Westen des Grundstücks entstehen. Dies hat den Vorteil, dass die Garage besser in das bestehende Gelände eingepasst werden kann und ein unterirdischer Verbindungstrakt, direkt in den Kellerraum erstellt werden kann.

Baurechtliche Beurteilung:

- Der Antragsteller stellt einen Befreiungsantrag nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der Lage der im B-Plan festgesetzten Fläche für Garagen. In dem überalterten Bebauungsplan liegen ausreichend genehmigte Bezugsfälle vor:

- Bezugsfälle sind:        Fl.Nr.758 mit Befreiung in Genehmigung 40-B-2006-792-14
Fl.Nr.758/2 mit Befreiung in Genehmigung 40-B-2011-215-14
Fl.Nr.871 mit Befreiung in Genehmigung 50-B-2002-456-14
Fl.Nr.871/18 mit Befreiung in Genehmigung 40-B-2009-103-14

- Ein Konflikt mit der Nachbargarage entsteht nicht, weil die Garage sich auf unterschiedlichen Ebenen befinden.

Anlagen: 
- Eingabeplan (Tektur)
- Eingabeplan Bauantrag 06.12.2022
- Beschlussvorlage Beantrag 06.12.2022
- Auszug B-Plan Beermahd Süd (1970)

Beschlussvorschlag

Der Tekturantrag in der Fassung vom 30.01.2023 wird nach § 30 BauGB befürwortet. 

Das Einvernehmen wird auch zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der Abweichung von der Festsetzung der Fläche für Garagen erteilt.

Beschluss

Der Tekturantrag in der Fassung vom 30.01.2023 wird nach § 30 BauGB befürwortet. 

Das Einvernehmen wird auch zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der Abweichung von der Festsetzung der Fläche für Garagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2023 10:11 Uhr