Bauantrag zum Einbau eines Heizraumes für eine Hackschnitzelheizung und eines Hackschnitzelbunkers; Bauort: Fl.Nr.49/1,Höhenbergstraße 1 in Drößling; Bauantrag-Nr.05/2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bauausschusses, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 8. Sitzung des Bauausschusses 28.03.2023 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.49/1, Drößling
       - Größe 3.211 m², derzeit mit einer Hofstelle bebaut

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 35 BauGB

Beschreibung des Bauvorhabens:

- Einbau einer Hackschnitzelheizung mit 240kW Leistung samt Pufferspeicher und Hackschnitzellager in die bestehende Maschinenhalle
- Errichtung eines Schornsteins, firstnah mit 0,5 m über First; Änderungen am Schornstein sind aufgrund einer erst im Verfahren erfolgenden Beteiligung der Immissionsschutzbehörde beim LRA Starnberg einer Tektur ggf. vorbehalten

Baurechtliche Beurteilung:

- das Bauvorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB
- Im Außenbereich sind nach § 35 Abs.1 Nr.1 Vorhaben zulässig, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen
- der Antragsteller ist landwirtschaftlich privilegiert (vgl. Schreiben des Antragstellers in Anlage)
- das Vorhaben dient der Landwirtschaft; es handelt sich um einen sogn. mitgezogenen Betriebsteil, d.h. es kommt darauf an, dass ein enger Zusammenhang mit der land- bzw. Forstwirtschaft besteht; 
- vorliegend handelt es sich um einen verhältnismäßig kleinen Kessel mit 240 kW, der mit Brenngut aus den eigenen Flächen beschickt werden soll

Anlagen:
- Eingabepläne
- Erklärung des Antragstellers zur Privilegierung

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 16.02.2023 wird nach § 35 Abs.1 Nr.1 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 16.02.2023 wird nach § 35 Abs.1 Nr.1 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2023 11:09 Uhr