Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplätzen; Bauort: Fl.Nr.916/10 , Steebstraße 5 in Seefeld; Bauantrag-Nr.02/2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bauausschusses, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 8. Sitzung des Bauausschusses 28.03.2023 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.916/10, Oberalting-Seefeld
       - Größe 559 m², derzeitiges Wohnhaus zum Abriss vorgesehen

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 30 BauGB iVm. Bebauungsplan Ortsmitte – Teil Süd-West

Beschreibung des Bauvorhabens:

- Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplätzen in den Abmessungen von 9,25 m x 11,30 m in einer Bebauung KG, EG, OG, Dach (zwei Vollgeschosse)
- GR 1 beträgt 111,73 m², mithin eine GRZ 1 von 0,20
-GR2 beträgt 222,98 m², mithin eine GRZ 2 von 0,40 
- Wandhöhe 6,50 m bezogen auf den im B-Plan angegeben Bezugspunkt 
- Firsthöhe bei 9,39 m 
-Satteldach symmetrisch mit 35 Grad Dachneigung
- zwei Wohneinheit mit je zwei Stellplätzen

Baurechtliche Beurteilung:

- das Bauvorhaben hält die Festsetzungen A.4. des B-Plans zur Mindestgrundstücksgröße von 600m² für Einzelhäuser (auch ein Mehrfamilienhaus ist in Einzelhaus im Sinne des Baurechts) nicht ein.
-es wurde ein Antrag auf Befreiung von der Festsetzung A.4 gestellt
- die Verwaltung empfiehlt die Befreiung nach § 31 Abs.3 BauGB zur Schaffung von Wohnraum; der Argumentation des Antragstellers kann gefolgt werden; offensichtlich wurde das Baugrundstück mit einer Größe von 559 m² aus Versehen nicht als Ausnahme aufgeführt wie andere Grundstücke; 

Anlagen:
- Eingabepläne
- Antrag auf Befreiung
- Auszug B-Plan Festsetzung A.4

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 18.01.2023 wird nach § 30 BauGB befürwortet.

Das gemeindliche Einvernehmen wird auch zur Befreiung nach § 31 Abs.3 BauGB von der Festsetzung A.4 des Bebauungsplans Ortsmitte-Teil Südwest in Seefeld erteilt. 

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 18.01.2023 wird nach § 30 BauGB befürwortet.

Das gemeindliche Einvernehmen wird auch zur Befreiung nach § 31 Abs.3 BauGB von der Festsetzung A.4 des Bebauungsplans Ortsmitte-Teil Südwest in Seefeld erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2023 11:09 Uhr