Antrag auf Tektur für zwei Mehrfamilienhäuser; Bauort: Fl.Nr.58,60 u.64/1, Starnberger Str.15 in Drößling; Bauantrag-Nr.04/2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Bauausschusses, 28.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.58,60,64/1 Drößling
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Gegenstand der Tektur sind u.a.
- zahlreiche kleinere Abweichungen in der Gestaltung der Fensteröffnungen und der Anzahl und Position der Balkone (Haus 2 Südansicht: 3 Balkone anstelle von 2 Balkonen)
- die Treppenhausaufgänge werden nicht mehr mit Holzverschalung ausgeführt
- Haus 2 erhält im EG eine zusätzliche Wohnung, es sind dann drei anstelle von zwei Wohnungen im EG vorhanden; der Stellplatznachweis hierfür liegt positiv vor
- im gemeinsamen Untergeschoss mit Tiefgarage und Kelleranteilen für Haus1 und 2 ändert sich die Größe der Kelleranteile, weil die geplante Heizzentrale entfällt; Grund hierfür ist der Anschluss des Objekts an die Nahwärmeversorgung in Drößling
Baurechtliche Beurteilung:
- die Tektur mit den Änderungen fügt sich unproblematisch nach § 34 BauGB ein
Anlagen:
- Eingabepläne Tektur 04/2023
- Eingabeplan genehmigter Bauantrag - Ansichten 47/2020
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag/Tekturantrag in der Fassung vom 17.02.2023 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag/Tekturantrag in der Fassung vom 17.02.2023 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.04.2023 11:09 Uhr