Antrag auf Tektur für zwei Mehrfamilienhäuser; Bauort: Fl.Nr.58,60 u.64/1, Starnberger Str.15 in Drößling; Bauantrag-Nr.04/2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bauausschusses, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 8. Sitzung des Bauausschusses 28.03.2023 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.58,60,64/1 Drößling

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB

Beschreibung des Bauvorhabens:

- Gegenstand der Tektur sind u.a.

- zahlreiche kleinere Abweichungen in der Gestaltung der Fensteröffnungen und der Anzahl und Position der Balkone (Haus 2 Südansicht: 3 Balkone anstelle von 2 Balkonen)
- die Treppenhausaufgänge werden nicht mehr mit Holzverschalung ausgeführt
- Haus 2 erhält im EG eine zusätzliche Wohnung, es sind dann drei anstelle von zwei Wohnungen im EG vorhanden; der Stellplatznachweis hierfür liegt positiv vor
-  im gemeinsamen Untergeschoss mit Tiefgarage und Kelleranteilen für Haus1 und 2 ändert sich die Größe der Kelleranteile, weil die geplante Heizzentrale entfällt; Grund hierfür ist der Anschluss des Objekts an die Nahwärmeversorgung in Drößling
Baurechtliche Beurteilung:

- die Tektur mit den Änderungen fügt sich unproblematisch nach § 34 BauGB ein

Anlagen:
- Eingabepläne Tektur 04/2023
- Eingabeplan genehmigter Bauantrag - Ansichten 47/2020

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag/Tekturantrag in der Fassung vom 17.02.2023 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag/Tekturantrag in der Fassung vom 17.02.2023 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2023 11:09 Uhr