Bauantrag zum Anbau an die bestehende techn. Wasseranlage zur Unterbringung von Ausrüstung; Bauort: Fl.Nr.444, Unering; Bauantrag-Nr.11/2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 25.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.444, Gemarkung Unering
- 6.865 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 35 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Anbau an die bestehende Wasseranlage zur Unterbringung technischer Ausrüstung im Zusammenhang mit der Wasseranlage bzw. dem Hochbehälter der AWA in Unering
- Anbau: 13,60 m x 8,12 m, eingeschossig, Wandhöhe: max. 4,05 m; Firsthöhe: 5,88 m; Satteldach 25 Grad Dachneigung; durchgängige Trauf- und Firsthöhe mit dem anzuschließenden Bestand; zwei Sektionaltore
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
- Nach § 35 Abs. 1, Nr.3 BauGB ist das Vorhaben im Außenbereich zulässig, da öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und da es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft dient.
Anlagen:
- Lageplan
-Eingabeplan
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 31.03.2023 wird nach § 35 BauGB befürwortet.
Sitzungsverlauf
Es ergeht der Hinweis an den Antragsteller, zum Ausgleich für die Versiegelung der Außenbereichsfläche zusätzlich zu den Ersatzpflanzungen der Spitzahornbäume eine bienenfreundliche Blühwiese anzulegen.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 31.03.2023 wird nach § 35 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.05.2023 10:30 Uhr