Bauantrag zum Anbau an die bestehende techn. Wasseranlage zur Unterbringung von Ausrüstung; Bauort: Fl.Nr.444, Unering; Bauantrag-Nr.11/2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.04.2023 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.444, Gemarkung Unering
       - 6.865 m²

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 35 BauGB

Beschreibung des Bauvorhabens:

- Anbau an die bestehende Wasseranlage zur Unterbringung technischer Ausrüstung im Zusammenhang mit der Wasseranlage bzw. dem Hochbehälter der AWA in Unering 
- Anbau: 13,60 m x 8,12 m, eingeschossig, Wandhöhe: max. 4,05 m; Firsthöhe: 5,88 m; Satteldach 25 Grad Dachneigung; durchgängige Trauf- und Firsthöhe mit dem anzuschließenden Bestand; zwei Sektionaltore 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

- Nach § 35 Abs. 1, Nr.3 BauGB ist das Vorhaben im Außenbereich zulässig, da öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und da es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft dient.

Anlagen: 

- Lageplan
-Eingabeplan

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 31.03.2023 wird nach § 35 BauGB befürwortet.

Sitzungsverlauf

Es ergeht der Hinweis an den Antragsteller, zum Ausgleich für die Versiegelung der Außenbereichsfläche zusätzlich zu den Ersatzpflanzungen der Spitzahornbäume eine bienenfreundliche Blühwiese anzulegen.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 31.03.2023 wird nach § 35 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2023 10:30 Uhr