Bauantrag zum Dachausbau; Bauort: Fl.Nr.873/3, Graf-Toerring-Seefeld-Straße 8a in Seefeld; Bauantrag-Nr.10/2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.04.2023 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.873/3, Gemarkung Oberalting-Seefeld

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB

Beschreibung des Bauvorhabens:

- teilw. Dachgeschossausbau, einseitig auf der westlichen Talseite mit Anbau Balkon 
- der Ausbau erfolgt auf einer Grundfläche von 6,17 m x 5,10 m
- der Anbau dient der Schaffung eines Schlafzimmers, eines Bades und einer Ankleide, mithin der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
- es erfolgt die Anhebung des derzeit vorhandenen Satteldaches mittels eines am First versetzten Pultdachs mit 15 Grad Dachneigung
- die derzeit bestehende talseitige Wandhöhe von 5,60 m erhöht sich dadurch auf 7,77 m; die Firsthöhe erhöht sich im Bereich des Anbaus um 0,50 m
- durch die Baumaßnahme erhöht sich die nutzbare Geschossfläche um 8,67 m²

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

- das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB gerade noch ein 
-Zwar ist die Wandhöhe rund 87 cm höher als bei den Dreispännern Fl.Nr.871, 871/1,871/2, allerdings ist in einer Gesamtbetrachtung zum Ortsbild auch zu beachten, dass es sich nur um einen untergeordneten Teil des Daches handelt, und nicht um eine komplette Anhebung des Dachstuhls. Außerdem liegt das Bauvorhaben optisch tiefer im Hang als der Dreispänner
- die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor

Anlagen: 
-Eingabeplan + Lageplan
-Höhenvergleich

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 21.02.2023 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 21.02.2023 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2023 10:30 Uhr