Nutzungsänderung des bestehenden Freisitzes zu Wohnraum; Bauort: Fl.Nr.149/5, Seeleite 14 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.16/2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 20.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.06.2023 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:
       - Fl.Nr.149/5, Gemarkung Hechendorf
       - 1.504 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
       - § 30 BauGB in Verbindung mit dem B-Plan Seestraße II
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Nutzungsänderung eines bestehenden Freisitzes zu Wohnraum; Einbau von zwei großen seeseitigen Fenstern nebst Terrassentür; einem großen Fenster auf der Ostseite, Entfernung einiger Innenwände
- Abmauerung des bestehenden Freisitzes in den Abmessungen 4,50 m x 4,57 m, erdgeschossig
- Erhöhung der GR 1 von 162,31 m² um 20,54 m² auf neu insgesamt 182,85 m²
- Nachbarunterschriften liegen nicht vor
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
- der B-Plan setzt die maximal zulässige GR 1 mit 180 m² fest; mithin entsteht durch die Schaffung von Wohnraum anstelle des Freisitzes eine Überschreitung von 2,85 m²; der Antragsteller stellt hierzu einen Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB; die Verwaltung empfiehlt  zum Antrag das Einvernehmen der Gemeinde zu erklären, weil die Überschreitung geringfügig ist und nicht die Grundzüge der Planung berührt
- im Übrigen hält das Haus weiter die Festsetzungen des B-Plans ein
Anlagen: 
- Eingabeplan mit Lageplan

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 20.03.2023 wird nach § 30 BauGB befürwortet.

Das Einvernehmen wird auch zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der GR 1 (Festsetzung 3 c) um 2,85 m² hinsichtlich der Umwandlung des Freisitzes in Wohnraum erteilt.
Die Zustimmung der Gemeinde nach § 31 Abs.3 BauGB wird nicht erteilt.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 20.03.2023 wird nach § 30 BauGB befürwortet.

Das Einvernehmen wird auch zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der GR 1 (Festsetzung 3 c) um 2,85 m² hinsichtlich der Umwandlung des Freisitzes in Wohnraum erteilt.
Die Zustimmung der Gemeinde nach § 31 Abs.3 BauGB wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2023 10:05 Uhr