Monitoring von privaten Ausgleichsflächen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses, 27.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Zur Diskussion steht das von Fr. Nalic erstellte Protokoll zum Monitoring von Ausgleichsflächen. Des Weiteren sollte festgelegt werden, wie der „Leitfaden zur Kontrolle von Ausgleichs- und Ersatzflächen“ umzusetzen ist.
Sitzungsverlauf
Gemäß dem „Leitfaden zur Kontrolle von Ausgleichs- und Ersatzflächen“ sind ab 2024 wieder Kontrollen der gemeindlichen Ausgleichsflächen notwendig. Zusätzlich sollen im nächsten Jahr die privaten Ausgleichsflächen ebenfalls durch die Verwaltung kontrolliert werden. Die Grundstückseigentümer wurden bereits diesbezüglich schriftlich informiert.
Hr. Wagner merkt an, dass im Leitfaden eine dingliche Sicherung bei staatlichem oder kommunalem Träger als entbehrlich beschrieben wird, während private Träger eine dingliche Sicherung vorlegen müssen. Wie wird dies gerechtfertigt?
Der Ausschuss stellt klar, dass eine Sicherung vonseiten der Gemeinde nicht notwendig ist, nachdem sie sich selbst kontrolliert und dabei als Vorbild auftreten will.
Die Verwaltung schätzt, dass ca. 15 bis 20 Flächen im nächsten Jahr kontrolliert werden müssen. Hr. Gentz empfiehlt, mit den Kontrollen im Juni/Juli zu beginnen und bietet an, an einem Ortstermin teilzunehmen. Die Kontrollen sollten nach Schätzung von Hr. Kögel ca. 2 Monate in Anspruch nehmen.
Datenstand vom 05.09.2023 16:08 Uhr